| Corona

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung informiert über:

Den Regelbetrieb bei dringendem Bedarf, der bis 14. Februar 2021 verlängert wird, die Erweiterung der Regelungen zum Kinderkrankengeld sowie die Tagesaktuellen Zahlen zur Corona-Entwicklung in Kitas auf der Corona-Informationsseite der Landesregierung.

Nach dem Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 19. Januar 2021 sind die Kitas in Rheinland-Pfalz weiter im Regelbetrieb bei dringendem Bedarf. Von Seiten des Landes wird an die Eltern appelliert, dass sie ihre Kinder auch weiterhin nur dann in die Kitas schicken, wenn es unbedingt erforderlich ist. Ein Nachweis dieses Bedarfs durch die Eltern ist nach wie vor nicht erforderlich.

Damit die Betreuung der Kinder zu Hause ermöglicht werden kann, wurden die Regelungen zum Kinderkrankengeld erweitert. Mit der rückwirkenden Änderung des § 45 SGB V (zum 5. Januar 2021) wurden die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von 10 auf 20 Tage für das Jahr 2021 verdoppelt (für Alleinerziehende auf 40 Tage). Insgesamt können bei mehreren Kindern bis zu 45 Tage Kinderkrankengeld pro Versicherten (90 Tage bei Alleinerziehenden) in Anspruch genommen werden. Eine Inanspruchnahme ist bei geschlossenen Kindertageseinrichtungen möglich. Die Inanspruchnahme ist auch dann möglich, wenn das Kind auf Grund einer behördlichen Empfehlung die Einrichtung nicht besucht. Nähere Informationen dazu finden Sie auch unter der Aktuellen Nachricht vom 19.01.2021.

Ab nächster Woche finden Sie die aktuellen Zahlen zur Corona- Entwicklung in Kitas auf der Corona-Informationsseite der Landesregierung. Diese Veröffentlichung basiert auf Ihren Meldungen an das Landesamt.

Rundschreiben des LSJV 16/2021 zu den oben genannten Punkten.

#Themen

Kita

Teilen

Zurück