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Testmöglichkeiten auf SARS-CoV-2 für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schulen und Kindertagesstätten und Hilfen zur Erziehung in Rheinland-Pfalz als Kontaktperson der Kategorie II

Ab dem 25.01.2021 bis zum 31.03.2021 haben auch Personen, die unter Kategorie II fallen, also nur kurzen oder entfernten Kontakt zu infizierten Personen hatten und damit einem geringeren Infektionsrisiko ausgesetzt waren, die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis testen zu lassen.

Lehrkräfte, erzieherische und sozialpädagogische Fachkräfte sowie das sonstige Personal in Schulen, Kindertagesstätten und den (teil)stationären Hilfen zur Erziehung (HzE) in Rheinland-Pfalz tragen durch ihre Tätigkeit maßgeblich dazu bei, dass das Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder und Jugendliche auch während der Corona-Pandemie aufrechterhalten werden kann.


Deshalb soll nun einem erweiterten Kreis von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der oben genannten Einrichtungen in Rheinland-Pfalz ab dem 25.01.2021 bis zum 31.03.2021 bei Bedarf die Möglichkeit gegeben werden, sich auf freiwilliger Basis testen zu lassen. Bisher wurden nur Kontaktpersonen der Kategorie I getestet. Künftig sollen auch Personen, die unter Kategorie II fallen, also nur kurzen oder entfernten Kontakt zu infizierten Personen hatten und damit einem geringeren Infektionsrisiko ausgesetzt waren, die Möglichkeit haben, sich testen zu lassen.

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung informiert darüber in ihrem Rundschreiben und stellt einen Ablaufplan vor.

 

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