Die Abteilung 5 des Bildungsministeriums
„Eine gute Zukunft fängt bei unseren Kleinsten in den Kitas an: Wir wollen in allen Kitas in Rheinland-Pfalz sehr gute Rahmenbedingungen zum Aufwachsen und Lernen schaffen. Mit dem Kita-Zukunftsgesetz haben wir eines der modernsten Kita-Gesetze Deutschlands. Wir haben die Gebührenfreiheit ausgeweitet, sorgen flächendeckend für eine gute Betreuungsqualität in den Kitas und verbessern weiter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“
(Koalitionsvertrag 2021 bis 2026, S. 14)
Wir, die Abteilung 5 des Ministeriums für Bildung, beschäftigen uns mit allen Themen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren. Die frühkindliche Bildung ist in unserem Bereich verankert. Zudem werden die Themen Ganztag und schulische Unterstützungsangebote hier bearbeitet.
Gemeinsam mit anderen Akteurinnen und Akteuren schafft die rheinland-pfälzische Landesregierung die strukturellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung und Weiterentwicklung des Kita-Systems in Rheinland-Pfalz. Grundlage für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind insbesondere die §§ 22-26 SGB VIII sowie das Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) und die Landesverordnung zur Ausführung von Bestimmungen des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaGAVO).
Mit der konstituierenden Sitzung des 17. rheinland-pfälzischen Landtags am 18. Mai 2016 wurden Ressortzuschnitte der Landesregierung vereinbart. Der Bereich der Kindertagesstätten befindet sich seither unter Leitung von Frau Ministerin Dr. Stefanie Hubig, SPD im Ministerium für Bildung (BM). Am 14. März 2021 haben sich die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz erneut für die Regierung der drei Parteien: SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entschieden. Im gemeinsamen Koalitionsvertrag „Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz – 2021 bis 2026“ der drei Parteien ist dem Thema Bildung das erste Kapitel gewidmet. Das Regierungsziel lautet: beste Bildung für alle Kinder!
Im Bereich frühkindliche Bildung sind im Koalitionsvertrag folgende Schwerpunkte auszumachen: Kita-Gesetz, Fachkräftesicherung und -gewinnung, Digitalisierung, Partizipationskultur/Demokratiebildung, Übergang Kita - Grundschule, Transferagentur weiterführen.
Unsere Partner
In § 82 des SGB VIII sind die Aufgaben der Länder im Bereich der Jugendhilfe und damit gleichzeitig auch die Arbeitsgrundlage der Referatsgruppe 951 „Frühkindliche Bildung“ formuliert. Die oberste Landesjugendbehörde hat danach zum einen die Tätigkeit der Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern. Gleichzeitig haben die Länder auf einen gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote hinzuwirken und die Jugendämter und Landesjugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) ist das Fachgremium der für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder. Sie berät und beschließt über wichtige sowie grundsätzliche Angelegenheiten der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. Gemeinsam werden rechtliche, fachliche und politische Fragen abgestimmt und entsprechende Beschlüsse gefasst. Insbesondere Themen der Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, des Medienschutzes oder zur Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Familienpolitik sind regelmäßig Gegenstand der Beratungen. Dabei wird häufig mit anderen Fachministerkonferenzen, z. B. der Kultusministerkonferenz, zusammengearbeitet.
Das Landesjugendamt unterstützt die örtliche Jugendhilfe, die Jugendämter und die Träger der freien Jugendhilfe bei ihrer Arbeit. Wesentliche Grundlage der Arbeit des Landesjugendamtes ist § 85 Absatz 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Im Mittelpunkt des Aufgabenspektrums stehen:
- Beratung,
- Entwicklung von Empfehlungen,
- Förderung der Zusammenarbeit,
- Planung und Förderung von Modellvorhaben,
- Fortbildung,
- Mittelvergabe und finanzielle Förderung im gesamten Aufgabenspektrum der örtlichen Jugendhilfe.
Dazu kommen der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen sowie Aufgaben, die dem Landesjugendamt durch andere Gesetze zugewiesen sind.
Da das Landesjugendamt als zweigliedrige Behörde angelegt ist, werden die Aufgaben des Landesjugendamtes gemeinschaftlich von der Verwaltung des Landesjugendamtes und dem Landesjugendhilfeausschuss wahrgenommen.
Wichtiger Kooperationspartner ist das Referat 37 des Landesjugendamtes, das zuständig ist für die Erfüllung des Auftrags zum Schutz von Kindern in Einrichtungen, für die Erteilung der Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen und für die Beratung von Jugendämtern, Trägern und Einrichtungen. Es sorgt für die Einhaltung der durch das Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung vin Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) und die Landesverordnung zur Ausführung von Bestimmungen des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaGAVO) vorgegebenen Standards und prüft im Bereich der Personalkostenförderung die Verwendungsnachweise für die öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen. Es berät Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung und unterstützt die Verwaltung der Jugendämter bei der Abwicklung der Fördermaßnahmen und wirkt auf eine einheitliche Auslegung der Förderkriterien hin. Die Aufgaben des Referates werden dezentral in Mainz, Landau, Trier und Koblenz für die jeweilige Region wahrgenommen.
Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut (SPFZ) ist wie das Referat 37 auch im Landesjugendamt angesiedelt und erfüllt zu einem wesentlichen Teil den Fortbildungsauftrag des Landesjugendamtes. Es entwickelt Fort- und Weiterbildungsangebote für die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch für andere Fachkräfte der sozialen Arbeit.
Dem LJHA gehören 25 stimmberechtigte Mitglieder und weitere beratende Mitglieder aus unterschiedlichen Institutionen und Behörden an. Er befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit der aktuellen Lage junger Menschen in Rheinland-Pfalz sowie mit
- Anregungen und Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
- der Landesjugendhilfeplanung und
- der Förderung der freien Jugendhilfe.
Der Landesjugendhilfeausschuss beschließt über alle dem Landesjugendamt obliegenden Angelegenheiten, soweit diese nach den Bestimmungen der Satzung oder nach allgemeiner Verwaltungspraxis nicht Geschäfte der laufenden Verwaltung sind. Insbesondere entscheidet er über:
- die Verwendung der dem Landesjugendamt für die Jugend- und Familienhilfe bereitgestellten Mittel,
- die Einrichtung von Fachausschüssen,
- die Bildung von Arbeitsgemeinschaften sowie deren Arbeitsweise,
- die Anhörung von Sachverständigen, Betroffenen und Trägern der Jugendhilfe sowie das Verfahren zur Behandlung der Eingaben junger Menschen,
- Näheres zu Inhalt, Struktur und Verfahren der Jugendhilfeplanung, soweit diese in die Zuständigkeit des Landesjugendamtes fällt und soweit nicht entsprechende Regelungen durch Gesetz oder Satzung getroffen sind,
- Empfehlungen für die Träger der Jugendhilfe sowie Vereinbarungen mit ihnen,
- die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AGKJHG,
- Satzung und Geschäftsordnungsfragen, den Ausschluss der Öffentlichkeit von Sitzungen des Landesjugendhilfeausschusses.
© LJHA
Als öffentlicher Jugendhilfeträger sind die Jugendämter für die Erfüllung der in § 2 SGB VIII genannten Aufgaben der Jugendhilfe zuständig. Diese umfassen „Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien“. Zu diesen Aufgaben gehören auch nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (§§ 22 bis 25 SGB VIII). Das Jugendamt hat die Gesamtverantwortung für die Planung, die Steuerung und die Finanzierung der Aufgaben. Einen Teil der Aufgaben im Jugendhilfebereich delegiert das Jugendamt an freie Träger.
Weitere wichtige Ansprechpartner sind für uns die Spitzenverbände bei Kirchen und Kommunen sowie deren zahlreiche Untergliederungen. In den kirchlichen Strukturen sind der Beauftragte der Evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz sowie das Katholische Büro Mainz, Kommissariat der Bischöfe Rheinland-Pfalz zu nennen. Ein weiterer wichtiger Partner ist der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e. V., in dem sich in Rheinland-Pfalz fünf freigemeinnützige Verbandsgruppen, die insgesamt 12 Mitglieds-Verbände umfassen, zusammengeschlossen haben. Innerhalb der kommunalen Strukturen sind dies der rheinland-pfälzische Landkreistag, der Städtetag sowie der Gemeinde- und Städtebund.
Die Eltern der Kinder in rheinland-pfälzischen Kindertageseinrichtungen werden auf Landesebene durch den Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz (LEA RLP) vertreten.
Eine Besonderheit in Rheinland-Pfalz stellt das IBEB dar. Das Institut wurde vom damaligen Kinder- und Jugendministerium initiiert und von diesem gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium und der Hochschule Koblenz entwickelt. Das Institut gehört zum Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz und hat den Zweck, der Darstellung, Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung in Rheinland-Pfalz inklusive der Aus- und Fortbildungen.
Aufgaben des Institutes sind u. a.
- Qualitätsoptimierung, Qualitätssicherung, Qualitätskommunikation und Qualitätsentwicklung in Kindertagesbetreuung und sonstigen institutionellen und informellen Settings in Rheinland-Pfalz,
- Beratung der Akteure im Feld der Kindertagesbetreuung in allen relevanten Fragestellungen,
- Erstellung von fachlichen und fachpolitischen Expertisen in Fragen der Kindheitswissenschaften sowie fachwissenschaftliche und fachpolitische Beratung,
- Nutzbarmachung von Erkenntnissen aus Forschung und Lehre für Tageseinrichtungen für Kinder, für die Aus- und Fortbildung in Rheinland-Pfalz sowie für den Transfer zwischen Forschung, Praxis und Öffentlichkeit,
- Vertretung und Vernetzung in Fachgremien auf Landes- und Bundesebene,
- Publikationen und Fachtagungen, Öffentlichkeitsarbeit.
Das IBKJ umfasst vier Arbeitsbereiche, deren Aufgabenstellungen in Forschung und Lehre das gesamte Spektrum institutioneller Bildungs- und Sozialisationsprozesse von der frühen Kindheit bis in das Jugendalter beinhalten.
Die Abteilung „Frühkindliche Bildung“ des Ministeriums für Bildung arbeitet insbesondere mit dem Arbeitsbereich Pädagogik der frühen Kindheit zusammen.
Der Arbeitsbereich befasst sich mit allen Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Familie und außerschulischen Institutionen von der Geburt bis zum Beginn der Grundschulzeit.
Die Pädagogik der frühen Kindheit ist eine Fachrichtung der Erziehungswissenschaft, die sich in den letzten Jahren dynamisch weiterentwickelte. Sie gehört zu den häufig gewählten Fachrichtungen am Campus Landau. Pädagogik der frühen Kindheit kann als Teilstudiengang im Bachelor- und Master-Studiengang Erziehungswissenschaft oder als Wahlpflichtfach/Wahlfach studiert werden.
© IBKJ