Welche Ausbildungsformen gibt es in Rheinland-Pfalz?

 


Die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher findet in Rheinland-Pfalz an Fachschulen für Sozialwesen – Fachrichtung Sozialpädagogik statt. Mit Bestehen der Ausbildung wird neben der staatlichen Anerkennung der „Bachelor Professional in Sozialwesen“ verliehen. Sie wird in drei verschiedenen Formaten angeboten:

In der Ausbildung in vollzeitschulischer Form besucht man zwei Jahre die Fachschule (unvergütet) und absolviert im Anschluss ein Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung (vergütet). Die ersten beiden Jahre dieser Ausbildungsvariante können bei Erfüllung der individuellen Voraussetzungen über BAföG, Aufstiegs-BAföG oder über die Agentur für Arbeit/ das Jobcenter gefördert werden. Die Bewerbung für einen Schulplatz erfolgt direkt bei der Fachschule bis zum 01. März des Jahres.

Die Ausbildung in teilzeitschulischer Form dauert vier bis fünf Schuljahre und ist besonders für solche Menschen gedacht, die zusätzlich einer anderen Verpflichtung nachkommen z.B. Kinder zu Hause betreuen. Sie ist vom Ablauf her wie die vollzeitschulische Ausbildung aufgebaut aber über einen längeren Zeitraum gestreckt. In dieser Ausbildungsform umfasst der Unterricht höchstens 22 Wochenstunden. Dadurch ergibt sich eine geringere wöchentliche Zeitauslastung als in der vollzeitschulischen oder berufsbegleitenden Ausbildung. Man besucht drei Jahre die Fachschule und absolviert danach ein Jahr (in Vollzeit) oder zwei Jahre (in Teilzeit) das Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Das Berufspraktikum kann innerhalb eines Jahres absolviert werden oder aber auf bis zu zwei Jahre verlängert werden. Die Ausbildung findet quasi halbtags statt, so dass Kinderbetreuung, Pflege oder aber die Ausübung einer Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt noch möglich ist. Die Bewerbung für einen Schulplatz erfolgt direkt bei der Fachschule bis zum 01. März des Jahres.

Die berufsbegleitende Ausbildung dauert wie die vollzeitschulische Ausbildung drei Jahre. In der Regel ist man bei dieser Ausbildungsform an drei Tagen in der Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig und besucht zwei Tage die Fachschule. Der Unterricht ist auf 22 Wochenstunden begrenzt. Die Fachschülerin/der Fachschüler schließt einen Arbeitsvertrag (vergütet) mit der Einrichtung (z.B. einer Kita) ab. Das Beschäftigungsverhältnis muss einen Umfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit haben. Auch hier gibt es Möglichkeiten einer finanziellen Förderung. Die Bewerbung für einen Schulplatz erfolgt direkt bei der Fachschule bis zum 01. März des Jahres. Bei der Anmeldung sollten Sie bereits über einen Nachweis einer Praxisstelle verfügen.

Tiefergehende ausführliche Informationen zur Ausbildung in Rheinland-Pfalz inklusive Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter