Was muss ich mitbringen, um Erzieherin oder Erzieher zu werden?

Die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher ist keine klassische Ausbildung, sondern streng genommen eine Weiterbildung. Bevor man mit der Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher starten kann, muss man gewisse Voraussetzungen erfüllen. 

Für alle Formen der Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher benötigt man

1. die Mittlere Reife (10.Klasse / Qualifizierter Sekundarabschluss I) und

  • den Abschluss einer mindestens zweijährigen anerkannten Berufsausbildung (z.B. Sozialassistenz),
  • oder den Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis,
  • oder eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit,
  • oder das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind.

oder

2. die allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw. die Fachhochschulreife (Fachabitur) in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit. Darauf angerechnet werden können ein freiwilliges soziales Jahr, der Bundesfreiwilligendienst  und ehrenamtliche einschlägige Tätigkeiten. Mit Verfügung vom 20. November 2024 hat das Bildungsministerium eine Änderung des § 5 Absatz 1 Nr. 2 der Fachschulverordnung geregelt, dass bei Aufnahme einer berufsbegleitenden Ausbildung ein Praktikum von mindestens 240 Stunden (6 Wochen) ausreicht. Diese Regelung wurde geschaffen, um Abiturientinnen und Abiturienten einen möglichst nahtlosen Übergang in das nächste Ausbildungsjahr als Erzieherin oder Erzieher zu ermöglichen. Sachlich gerechtfertigt ist die Reduzierung des Stundenumfangs dadurch, dass im berufsbegleitenden Bildungsgang von Beginn an eine Begleitung in der Praxis stattfindet.  

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.

Es ist aber auch möglich, die Ausbildung mit Berufsreife zu beginnen. Hierzu melden Sie sich bei der Fachschule und berufen sich auf den § 5 Abs. 3 der Fachschulverordnung im Fachbereich Sozialwesen. Dieser besagt, dass die Schulbehörde im Einzelfall auf der Grundlage einer Stellungnahme der Fachschule die Aufnahme auf Antrag einer Bewerberin oder eines Bewerbers auch mit Berufsreife genehmigen kann. Es müssen bei der Person Gründe vorliegen, die die fachliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers für einen erfolgreichen Abschluss des Bildungsgangs bestätigen. Die fachliche Eignung für den erfolgreichen Abschluss des Bildungsgangs kann dabei insbesondere durch Lebensleistungen der Bewerberin oder des Bewerbers begründet werden. Lebensleistungen können z.B. eine vorher absolvierte Ausbildung oder aber besondere ehrenamtliche Tätigkeiten sein.

Altersgrenzen zur Aufnahme der Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher gibt es nicht.

Werde Erzieherin oder Erzieher. Die Fachkräftekampagne für Rheinland-Pfalz.

Mit der Kampagne „Werde Erzieherin oder Erzieher.“ unterstützt das Land Rheinland-Pfalz seit 2022
die Trägerinnen und Träger von Kindertageseinrichtungen bei der Suche nach neuen Fachkräften.
Informationen finden Sie auf der kampagneneigenen Website und auf dem Instagram-Kanal werdeerzieherinodererzieherrlp

 

 

Weiterführende Links:

Staatliche Fachschulen für Sozialwesen

Private Fachschulen für Sozialwesen 

Bildungsserver RLP - Informationen zu Berufsbildenden Schulen

Wege in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieher in Rheinland-Pfalz

Anstellungsmöglichkeiten und Förderung von Auszubildenden und Studierenden nach § 23 KiTaG