Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung
Für Personen, die nicht den regulären Ausbildungsweg bis zur Prüfung als staatlich anerkannte Erzieherin / als staatlich anerkannter Erzieher gehen wollen oder eine andere Form der Ausbildung präferieren, besteht die Möglichkeit eine Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung abzulegen. Das bedeutet, dass diese Personen ohne Schulbesuch an den Abschlussprüfungen der regulären Schülerinnen und Schüler teilnehmen können. Voraussetzung ist, dass die Aufnahmevoraussetzungen zur Ausbildung erfüllt sind (siehe § 5 Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen vom 2. Februar 2005).
Folgende Schritte führen zur Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung:
- Kontaktaufnahme der Bewerberin / des Bewerbers mit der ADD und Zusendung eines Informationsschreibens durch die ADD.
- Stellen eines Antrages auf Zulassung zur Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung an die ADD unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse und weiterer Dokumente durch die Bewerberin / den Bewerber bis spätestens 30. November des Vorjahres der Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung.
- Die ADD prüft die Unterlagen und versendet eine Vorabinformation, ob eine Zulassung erfolgen kann (in Abdruck an die prüfende Schule). In dem Schreiben wird die prüfende Schule benannt. Die Bewerberin / der Bewerber wird dazu aufgefordert, Kontakt mit der prüfenden Schule aufzunehmen.
- Die ADD sendet die Teilnehmendenliste an die prüfende Schule.
- Die prüfende Schule führt ein Beratungsgespräch durch und i. d. R. Anfang Dezember eine Informationsveranstaltung zum Prüfungsablauf inkl. der Prüfungstermine für alle potentiellen Teilnehmenden an der Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung.
- Die Bewerberin / der Bewerber meldet sich bis zu einem von der ADD festgelegten Termin (i. d. R. Anfang Januar) verbindlich bei der ADD zur Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung an. Die ADD versendet Mitte Januar im Prüfungsjahr der Bewerberin / dem Bewerber das Zulassungsschreiben (in Abdruck an die prüfende Schule).
- Die Nichtschülerin / der Nichtschüler nimmt an allen abschließenden Leistungsfeststellungen an der prüfenden Schule an von der Schule festgelegten Terminen teil (soweit möglich mit den regulären Schülerinnen und Schülern).
- Die Bewerberin / der Bewerber erhält an einem von der prüfenden Schule festgelegten Termin die vorläufigen Gesamtnoten aller Lernmodule. Sofern eine vorläufige Gesamtnote schlechter als „ausreichend“ ist und die Nichtschülerin / der Nichtschüler die mündliche Leistungsfeststellung beantragt, muss eine mündliche Leistungsfeststellung erfolgen.
- Erforderliche mündliche Leistungsfeststellungen finden i. d. R. eine Woche nach Bekanntgabe der vorläufigen Gesamtnoten statt.
- Für Nichtschülerinnen / Nichtschüler, die die gesamte Prüfung bestanden haben, erstellt die prüfende Schule ein Zeugnis über den Abschluss des schulischen Abschnittes mit der Zulassung zum Berufspraktikum, das von der ADD gesiegelt und versendet wird. Im Falle des Nichtbestehens wird die Nichtschülerin / der Nichtschüler durch die prüfende Schule schriftlich informiert (auch über die Möglichkeit der Wiederholung).
- Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der Nichtschülerinnen-/Nichtschülerprüfung suchen eigenverantwortlich eine Fachschule und eine Einrichtung, die ihnen einen Schul-/Praxisplatz für das Berufspraktikum zur Verfügung stellen.
- Bestand bei Nichtschülerinnen und Nichtschülern, die in ein Berufspraktikum eintreten, schon vorher ein hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis im sozialpädagogischen Bereich z.B. als Vertretungskraft, kann dieses während des Berufspraktikums fortgeführt werden. Arbeitszeiten aus diesem Beschäftigungsverhältnis werden vollständig auf das Berufspraktikum angerechnet. Beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in einem solchen Beschäftigungsverhältnis weniger als 100 v. H., verlängert sich das Berufspraktikum entsprechend. Es muss also kein Berufspraktikantenvertrag abgeschlossen werden, sondern der bereits bestehende Arbeitsvertrag kann weitergeführt werden. Allerdings sind auch diese nach § 21 Abs. 7 KiTaG zusätzliches Personal.
Kontakt zur ADD:
ADD-Bezirk Neustadt/Weinstraße: Herr Detlef Schmitz (detlef.schmitz(at)addnw.rlp.de; 06321-992312)
ADD-Bezirk Koblenz: Frau Elke Preißinger (elke.preissinger(at)add.rlp.de; 0261-2054613496)
ADD-Bezirk Trier: Herr Markus Brautlecht (markus.brautlecht(at)add.rlp.de; 0651-9494312)
Übrigens...
Kurse zur Vorbereitung auf die Nichtschülerinnen- und Nichtschülerprüfung bietet die Katholische Erwachsenenbildug Rheinland-Pfalz e.V. an.
Auf der Internetseite des Aus- und Fortbildungsinstituts für Früh- und Sonderpädagogik der KEB Rheinland-Pfalz finden Sie weiterführende Informationen sowie alle Hinweise zur Bewerbung: https://www.fortbildungsinstitut-keb-rlp.de/erziehen/
Kontakt
Claudia Baltrusch, baltrusch(at)keb-rheinland-pfalz.de
Anna Schoppe, schoppe(at)keb-rheinland-pfalz.de
Telefon: 06131 27954