Modellprojekte zur „Sprachoffensive für mehr Bildungsgerechtigkeit“

Stand: 10.04.2025

Am 18. September 2024 stellte Ministerpräsident Alexander Schweitzer die so genannte „Sprachoffensive für mehr Bildungsgerechtigkeit“ vor. Darunter werden verschiedene Maßnahmen zusammengefasst, die alle die Förderung der Entwicklung der sprachlichen Kompetenzen von Kindern in den Blick nehmen. 

Zwei dieser Maßnahmen, 

  • die „Sprachliche Bildung in Tageseinrichtungen – Qualifizierung von Fachkräften“ und 

  • die „Deputate für Sprachbeauftrage in 350 Kindertageseinrichtungen“,

tragen dazu bei, dass Kitas in Rheinland-Pfalz im Bereich der Sprachbildung und -förderung unterstützt werden. Sie werden als so genannte Modellprojekte durchgeführt (siehe § 18 KiTaG).

Ziel der Modellprojekte ist es, die vorhandenen Strukturen im Bereich der alltagsintegrierten Sprachbildung zu stärken, diese auszubauen und so einen Beitrag zu Bildungsgerechtigkeit für Kinder im ganzen Land zu schaffen.

Im Zukunftsvertrag (2021 bis 2026) hat sich die Landesregierung auf „die Weiterentwicklung der alltagsintegrierten Sprachförderung“ (S. 15) verständigt. Die Modellprojekte „Sprachliche Bildung in Tageseinrichtungen - Qualifizierung von Fachkräften“ und „Deputate für Sprachbeauftrage in 350 Kindertageseinrichtungen“ unterstützen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen bei der Umsetzung der alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung.

Modellprojekte im Sinne des KiTaG sind solche Vorhaben, die die Weiterentwicklung der Jugendhilfe zum Ziel haben. Die Umsetzung als Modellprojekt dient der Erprobung beider Maßnahmen und dem damit verbundenen Erkenntnisgewinn, bevor eine potenzielle rechtliche Normierung oder eine anderweitige Vereinbarung in den Blick genommen werden kann.

Referentin erklärt etwas auf einem Flip-Chart.

Sprachliche Bildung in Tageseinrichtungen - Qualifizierung von Fachkräften

Gemäß § 3 Abs. 3 KiTaG bilden Beobachtung und Dokumentation die Grundlage für eine entwicklungsgemäße Förderung der kindlichen Entwicklungsprozesse. Bestandteil der Beobachtung und Dokumentation ist die Sprachentwicklung der Kinder die Förderung der Sprachentwicklung erfolgt mittels alltagsintegrierter Sprachbildung. 

Grundlage für die alltagsintegrierte sprachliche Bildung und Förderung in Kindertageseinrichtungen und in Grundschulen in Rheinland-Pfalz ist das seit 2017 als Landescurriculum für Kindertageseinrichtungen festgelegte Qualifizierungskonzept „Mit Kindern im Gespräch“ (MiKiG).

Die kontinuierliche, berufsbegleitende Qualifizierung einzelner Fachkräfte, die in Tageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz tätig sind, sowie von Einrichtungsteams ist die Basis für eine gelingende sprachliche Bildung aller Kinder. Ziel des Modellprojektes „Sprachliche Bildung in Tageseinrichtungen - Qualifizierung von Fachkräften“ ist die Qualifizierung aller Fachkräfte in Kitas in Rheinland-Pfalz im Bereich Sprachbildung, insbesondere der alltagsintegrierten Sprachbildung. Zur Erreichung dieses Zieles wird die in § 25 Abs. 1 Satz 4 KiTaG geregelte Landesförderung für die Kosten der Fortbildung und Fachberatung projektgebunden ergänzt. 

Gut zu wissen:
Die Wirksamkeit von „Mit Kindern im Gespräch“ sowohl auf die Anregungsqualität der pädagogischen Fachkräfte als auch auf die Sprachkompetenzen der Kinder wurde in einer von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Studie untermauert. „Mit Kindern im Gespräch“ verzahnt zudem den Elementar- und Primarbereich miteinander, sodass die Grundschulen nahtlos und systematisch an die Sprachbildung und -förderung in den Kindertageseinrichtungen anknüpfen können.

FAQ Sprachliche Bildung in Tageseinrichtungen - Qualifizierung von Fachkräften

Die Möglichkeit auf die ergänzenden Mittel zuzugreifen besteht für alle Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz. Damit eröffnet das Land eine Möglichkeit für die Teilnahme an weiteren Qualifizierungsmaßnahmen, die von den Trägern in Anspruch genommen werden kann. 

In Übereinstimmung mit der Logik des § 25 des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) wird im Rahmen des Modellprojekts eine anteilige Förderung in Höhe von 44,7 % der zuwendungsfähigen Personalkosten für Tageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft gewährt. Für Einrichtungen in Trägerschaft anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sind es 47,2 % der zuwendungsfähigen Personalkosten.

Deputate für Sprachbeauftragte in 350 Kindertageseinrichtungen

Den Sprachbeauftragten kommt eine Schlüsselfunktion in Bezug auf die Umsetzung des rheinland-pfälzischen Weges der sprachlichen Bildung und Förderung in Kindertageseinrichtungen zu. Um das Vorhalten dieser Position in Kindertageseinrichtungen zu unterstützen, wurden die Sprachbeauftragen im Rahmen der Gesetzesbegründung zum KiTa-Zukunftsgesetzes konkret benannt (vgl. LT-Drs. 17/8830, S. 34). 

Die Zurverfügungstellung von Deputatstunden soll im Modellprojekt „Deputate für Sprachbeauftrage in 350 Kindertageseinrichtungen“ ausgewählte Einrichtungen, die sich in sozial herausfordernder Lage befinden, bei der Umsetzung einer alltagsintegrierten Sprachbildung unterstützen. Die Auswahl der teilnehmenden Tageseinrichtungen erfolgte auf Basis eines datengestützten Verfahrens und mit Bezug zum Startchancen-Programm des Bundes und der Länder.

Gut zu wissen:
In Rheinland-Pfalz nehmen 122 Grundschulen am Startchancen-Programm teil. Viele Informationen rund um das Programm und eine Liste der teilnehmenden Schulen stehen auf dieser Website zur Verfügung: https://bm.rlp.de/schule/startchancen-programm.

Präsentation zum Modellprojekt

In zwei vom Landesjugendamt und dem Ministerium für Bildung organisierten Informationsveranstaltungen wurden am 13. und am 21. Mai 2025 Fragen zum Modellprojekt beantwortet. Die Präsentation können Sie hier oder durch Klicken auf das nebenstehende Bild herunterladen.

 

Die gestellten Fragen werden in den untenstehenden FAQ aufbereitet, um die Antworten für alle Interessierten zugänglich zu machen.

FAQ Deputate für Sprachbeauftragte in 350 Kindertageseinrichtungen

Um die Position der Sprachbeauftragten zu übernehmen, können Fachkräfte einer Kindertageseinrichtung nach Nummer 6.2 der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz eine so genannte Funktionsstelle besetzen. Dazu müssen sie mindestens eine Qualifikation nach Nummer 4 der Fachkräftevereinbarung nachweisen, was einer Qualifikation als pädagogische Fachkraft entspricht. In diesem Fall muss die Funktionsstelle in der einrichtungsspezifischen Konzeption beschrieben und verankert sein. Der Einrichtungsträger entscheidet darüber, ob er eine Funktionsstelle einrichtet. D. h., dass eine Fachkraft eine bestimmte Aufgabe / ein Thema in der Kita gezielt übernimmt und fachlich gesondert begleitet. 

Die Position der Sprachbeauftragten / des Sprachbeauftragten kann auch ohne die Übernahme einer Funktionsstelle eingenommen werden. Es wird diesen Personen jedoch ebenfalls dringend empfohlen, die Qualifizierung im Landescurriculum zu absolvieren. 

Es können auch mehrere Fachkräfte eines Teams Sprachbeauftragte sein. 

Die Benennung von Sprachbeauftragten wird über das webbasierte Administrations- und Monitoringsystem (KiDz) dokumentiert.

(Stand: 20.05.2025)

Deputatstunden sind Arbeitsstunden, die für bestimmte Aufgaben verwendet werden können. Im Modellprojekt sind Deputatstunden Stunden, die den Sprachbeauftragten der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden. Diese sind für die Tätigkeit als Sprachbeauftragte einzusetzen. Die Deputatstunden zählen nicht zur regulären Personalbemessung.

(Stand: 20.05.2025)

Nein. Die gesamte Einrichtung erhält bis zu fünf Deputatstunden pro Woche, nicht die Person. D. h. wenn eine Einrichtung mit 80 Plätzen fünf Deputatstunden erhält, können diese einer/einem Sprachbeauftragten zur Verfügung gestellt werden oder auf mehrere Sprachbeauftragte verteilt werden. 

(Stand: 06.05.2025)

Die Deputatstunden stehen mit Beginn des Modellprojektes zum 1. August 2025 zur Verfügung und können entsprechend von den Einrichtungen eingesetzt werden. Sobald die Erfassung der Deputatstunden in KiDz vorgenommen werden kann, werden die Einrichtungsträger vom Landesjugendamt informiert. Dies ist voraussichtlich im Januar 2026 der Fall.

(Stand: 13.05.2025)

Die Aufgabe der Sprachbeauftragten besteht insbesondere darin, zur Auseinandersetzung mit den Inhalten des rheinland-pfälzischen Sprachcurriculums „Mit Kindern im Gespräch“ anzuregen, sich als Gesprächspartnerin/Gesprächspartner zu Themen der sprachlichen und schriftsprachlichen Entwicklung, Bildung und Förderung anzubieten, den fachlichen Austausch im Team zu initiieren, Lernanregungen für das Team, die Kinder und die Eltern zu gestalten und sich zu vernetzen.

Mitte 2025 wird die so genannte „Rahmenkonzeption zur Qualifizierung von Sprachbeauftragten“ erscheinen. Dort finden Interessierte Angaben rund um das Thema Sprachbeauftragte.

(Stand: 06.05.2025)

Das kommt darauf an. In jeder Konzeption sollte die alltagsintegrierte Sprachbildung und -förderung verankert sein. Die Einrichtung einer Funktionsstelle muss in der einrichtungsspezifischen Konzeption beschrieben und verankert sein. Wenn das bereits der Fall ist, muss die Konzeption nicht angepasst werden.

(Stand: 06.05.2025)

Informationen über Anbieter der für die Sprachbeauftragten in Rheinland-Pfalz einschlägigen Qualifizierungsreihe „Mit Kindern im Gespräch“ finden Sie auf dem Kitaserver. Dort ist eine Liste der Fortbildungsanbieter hinterlegt. Link zur Liste: https://kita.rlp.de/fileadmin/kita/KiTa_in_RLP/Bildungs-_und_Erziehungsthemen/Sprachliche_Bildung/Mit_Kindern_im_Gespraech/Dokumente/Fortbildungsanbieter_Stand_01_2025.pdf

(Stand: 06.05.2025)

Sprachbeauftragte/Sprachbeauftragter kann sein, wer gemäß § 21 KiTaG zur regulären Personalausstattung der Tageseinrichtung gehört, d. h. regelhaft, auch hinsichtlich des Stundenumfangs, am Kita-Alltag teilnimmt. Damit ist gewährleistet, dass die Fachkraft für die Kolleginnen und Kollegen sowie Eltern im Kita-Alltag ansprechbar ist. 

Ausgenommen sind Personen im Bereich des Wirtschaftsdienstes (Reinigungs- und Küchenpersonal), in einer im pädagogischen Bereich berufsqualifizierenden Ausbildung, in einem im pädagogischen Bereich berufsqualifizierenden Studium, im Jugendfreiwilligendienst oder im Bundesfreiwilligendienst nach § 23 KiTaG.

(Stand: 06.05.2025)

Die Auswahl der Einrichtungen erfolgte datengestützt im Zusammenhang mit dem Startchancen-Programm des Bundes und der Länder. Im Rahmen der Schulanmeldungen für das Schuljahr 2026/2027 wurden die am Startchancen-Programm teilnehmenden Grundschulen in Rheinland-Pfalz gebeten, die Kindertageseinrichtungen zu benennen, aus denen die Kinder kommen, die im Kalenderjahr 2025 an ihrer Schule angemeldet werden. Aus den gemeldeten Einrichtungen wurden 350 für die Teilnahme ausgewählt. 

(Stand: 06.05.2025)

Aktuell ist vorgesehen, die Modellprojekte bis zum 31. Dezember 2028 umzusetzen. 

(Stand: 06.05.2025)

Einrichtungen sollten sich mit Blick auf die gesamte Dauer von 2025 bis 2028 entscheiden, ob sie am Projekt teilnehmen. Es kann natürlich dennoch vorkommen, dass aufgrund unvorhersehbarer Vorkommnisse eine Einrichtung ausscheiden möchte/muss. Bitte informieren Sie in diesem Fall das Landesjugendamt (E-Mail: Kita-MZ(at)lsjv.rlp.de) sowie das für Sie zuständige Jugendamt über die vorzeitige Beendigung Ihrer Teilnahme.

(Stand: 06.05.2025)

Die Deputatstunden zählen nicht zur regulären Personalbemessung, d. h., dass diese nicht für Vertretungen eingesetzt werden dürfen. Umgekehrt werden die Deputatstunden nicht vertreten.

(Stand: 06.05.2025)

Im Rahmen des Modellprojektes ist keine spezielle Dokumentation vorgesehen, die über den Auftrag nach § 3 Abs. 3 KiTaG hinausgeht.

(Stand: 06.05.2025)

Grundsätzlich verpflichten sich Einrichtungsträger, die am Modellprojekt teilnehmen dazu, die gewährten Deputatstunden im Sinne des Projektes einzusetzen, d. h. eine den in den Ausführungen zum Modellprojekt genannten Kriterien entsprechende Fachkraft als Sprachbeauftragte/Sprachbeauftragten einzusetzen. Es besteht eine Verpflichtung zur Datenerfassung in KiDz.

(Stand: 06.05.2025)

Im Modellprojekt werden die zuwendungsfähigen Personalkosten für die Deputatstunden von bis zu fünf Stunden für Sprachbeauftragte an bis zu 350 Tageseinrichtungen für Kinder vollumfänglich durch das Land finanziert. Zuwendungsfähig sind Personalkosten, die im Rahmen der üblichen Personalkostenförderung nach § 25 Abs. 1 KiTaG gefördert werden. 

(Stand: 20.05.2025)

Sprachbeauftragte sollen im Bereich Sprachbildung und -förderung fortgebildet sein oder werden. Liegt keine solche Qualifizierung vor, soll diese im ersten Jahr des Modellprojektes begonnen und innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden. Die Einrichtung erhält die Deputatstunden auch vor Abschluss der Qualifizierung.

(Stand: 06.05.2025)

Ein Wechsel der Sprachbeauftragten / des Sprachbeauftragten ist grundsätzlich möglich. Für eine hohe Verlässlichkeit vor Ort ist wünschenswert, dass die Benennung möglichst beständig ist.

(Stand: 06.05.2025)

Wie viele Deputatstunden pro Woche Ihre Einrichtung erhält, hängt von der Anzahl der Plätze Ihrer Einrichtung zum Stichtag 1. August 2025 ab.

  • Einrichtungen mit bis zu 25 Plätzen erhalten je zwei Deputatstunden pro Woche. 

  • Einrichtungen ab 26 Plätzen mit bis zu 75 Plätzen erhalten je vier Deputatstunden pro Woche. 

  • Einrichtungen ab 76 Plätzen erhalten je fünf Deputatstunden pro Woche. 

(Stand: 06.05.2025)

Nein. Wenn Ihre Einrichtung zeitweise über mehr oder weniger Plätze verfügt, hat dies keine Auswirkungen auf die Anzahl der gewährten Deputatstunden. Wie viele Deputatstunden Ihre Einrichtung erhält, hängt von der Anzahl der Plätze zum Stichtag 1. August 2025 ab.

(Stand: 06.05.2025)

Sollten sich Einrichtungsträger gegen die Teilnahme am Modellprojekt entscheiden, wird das Ministerium für Bildung prüfen, ob und auf welche Weise Nachbenennungen stattfinden können.

(Stand: 06.05.2025)

Nein. Da die Einrichtungen im Rahmen eines aufwendigen datengestützten Verfahrens ausgewählt wurden, können die Deputatstunden nicht selbstständig an eine andere Einrichtung in Ihrer Trägerschaft weitergegeben werden.

(Stand: 06.05.2025)

Die Teilnahme am Projekt ist freiwillig. Einrichtungsträger, die sich gegen die Teilnahme am Modellprojekt entscheiden, verzichten damit auf die vom Land geförderten Deputatstunden.

(Stand: 06.05.2025)

Die Deputatstunden können einer/einem Sprachbeauftragten zugewiesen werden. Sie können auch auf mehrere Sprachbeauftragte aufgeteilt werden. Es ist zu vermeiden, dass eine Aufteilung auf mehrere Sprachbeauftragte dazu führt, dass die zur Verfügung stehende Zeit nicht mehr effektiv und damit nicht im Sinne des Modellprojektes genutzt werden kann.

(Stand: 06.05.2025)

Es ist möglich, dass Einrichtungen weniger Stunden in Anspruch nehmen, als ihnen zur Verfügung stehen. Allerdings sollte vermieden werden, dass eine geringere Stundenzahl dazu führt, dass die zur Verfügung stehende Zeit nicht mehr effektiv genutzt wird und somit nicht im Sinne des Modellprojekts dient. 

Im Modellprojekt wurde die Mindeststundenzahl je Einrichtung mit 2 Deputatstunden pro Woche festgelegt. Dies betrifft Einrichtungen mit bis zu 25 Plätzen. Dieses Mindestmaß ist für größere Einrichtungen eine gute Richtschnur und sollte nicht unterschritten werden.

(Stand: 22.05.2025)

Die Aufgabe der Sprachbeauftragten besteht u. a. darin, zur Auseinandersetzung mit Inhalten des seit 2017 für Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz geltenden Landescurriculums „Mit Kindern im Gespräch“ anzuregen, daher wird eine Qualifizierung im Curriculum dringend empfohlen. Es können jedoch auch vergleichbare Qualifizierungen absolviert werden - das gehört zur Trägerautonomie in der Kindertagesbetreuung. Vergleichbar sind bspw. Qualifizierungen auf der Grundlage des Curriculums „Sprache - Schlüssel zur Welt" (zuzüglich der ersten drei Module von „Mit Kindern im Gespräch") sowie Qualifizierungen, die im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" erlangt wurden. Grundsätzlich obliegt die Entscheidung über die Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Fort- und Weiterbildung dem Träger der Einrichtung. Eine Orientierung für diese Entscheidung können der zeitliche Umfang von 60 Zeitstunden sowie die behandelten Inhalte im Curriculum „Mit Kindern im Gespräch“ sein. 

(Stand: 22.05.2025)

Für die Entscheidung für / gegen die Weiterführung / Ausweitung des Modellprojektes ist eine gut durchdachte Evaluation der Maßnahmen entscheidend. Seitens des Ministeriums wird ein Evaluationskonzept entwickelt, das sowohl qualitative als auch quantitative Methoden umfasst. Die Evaluation wird bis zum 31.12.2028 erfolgen.

(Stand: 22.05.2025)

Mit Blick auf das geplante Ende des Modellprojektes im Jahr 2028 kann es sinnvoll sein, die Aufstockung von Stunden in den Arbeitsverträgen zeitlich zu befristen - die Entscheidung über die Gestaltung liegt natürlich in der Zuständigkeit des Trägers, das Land macht hierzu keine Vorgaben. Sinnvoll kann es sein, Hinweise/ Regelungen in die Verträge aufzunehmen, die auf die Möglichkeit von Änderungen oder Anpassungen während der Projektlaufzeit abzielen, um flexibel auf eventuelle Entwicklungen reagieren zu können. 

(Stand: 22.05.2025)

Es ist möglich, dass einige Einrichtungen erst zeitverzögert starten können. Wir möchten sicherstellen, dass jede Einrichtung die notwendige Zeit hat, um sich optimal auf die Teilnahme am Projekt vorzubereiten. Daher ist es möglich, flexibel in das Projekt zu starten und die Deputatstunden zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen.

Mit Blick auf die Projektlaufzeit sollten Sie jedoch versuchen, alle organisatorischen Vorkehrungen bis Ende 2025 getroffen zu haben, um möglichst lange partizipieren zu können.

Hinweis: Eine Anrechnung, d. h. das Sammeln von Deputatstunden, die nicht in Anspruch genommen wurden, ist nachträglich nicht möglich. Nicht genutzte Deputatstunden verfallen.

(Stand: 22.05.2025)

„Ziel ist es, dass die für die Sprachbildung beauftragte Person sicherstellt, dass alle Fachkräfte des Teams einer Einrichtung gemeinsam für eine alltagsintegrierte Sprachbildung Verantwortung übernehmen.“ (siehe LT-Drs. 17/8830[1], S. 34) Um diesem Auftrag nachzukommen, ist ein regelmäßiger Austausch zwischen der Leitung der Einrichtung und der Sprachbeauftragten selbstverständlich.

Die Unterstützung der Leitung kann entscheidend dazu beitragen, dass die Arbeit der Sprachbeauftragten im Team und in der Einrichtung den notwendigen Raum erhält und Akzeptanz findet. Ein enger Dialog fördert nicht nur die Zusammenarbeit, sondern stärkt das Bewusstsein für die Bedeutung der Sprachbildung in der täglichen Praxis.

(Stand: 22.05.2025)