Modellprojekte zur „Sprachoffensive für mehr Bildungsgerechtigkeit“
Stand: 10.04.2025
Am 18. September 2024 stellte Ministerpräsident Alexander Schweitzer die so genannte „Sprachoffensive für mehr Bildungsgerechtigkeit“ vor. Darunter werden verschiedene Maßnahmen zusammengefasst, die alle die Förderung der Entwicklung der sprachlichen Kompetenzen von Kindern in den Blick nehmen.
Zwei dieser Maßnahmen,
die „Sprachliche Bildung in Tageseinrichtungen – Qualifizierung von Fachkräften“ und
die „Deputate für Sprachbeauftrage in 350 Kindertageseinrichtungen“,
tragen dazu bei, dass Kitas in Rheinland-Pfalz im Bereich der Sprachbildung und -förderung unterstützt werden. Sie werden als so genannte Modellprojekte durchgeführt (siehe § 18 KiTaG).
Ziel der Modellprojekte ist es, die vorhandenen Strukturen im Bereich der alltagsintegrierten Sprachbildung zu stärken, diese auszubauen und so einen Beitrag zu Bildungsgerechtigkeit für Kinder im ganzen Land zu schaffen.
Im Zukunftsvertrag (2021 bis 2026) hat sich die Landesregierung auf „die Weiterentwicklung der alltagsintegrierten Sprachförderung“ (S. 15) verständigt. Die Modellprojekte „Sprachliche Bildung in Tageseinrichtungen - Qualifizierung von Fachkräften“ und „Deputate für Sprachbeauftrage in 350 Kindertageseinrichtungen“ unterstützen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen bei der Umsetzung der alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung.
Modellprojekte im Sinne des KiTaG sind solche Vorhaben, die die Weiterentwicklung der Jugendhilfe zum Ziel haben. Die Umsetzung als Modellprojekt dient der Erprobung beider Maßnahmen und dem damit verbundenen Erkenntnisgewinn, bevor eine potenzielle rechtliche Normierung oder eine anderweitige Vereinbarung in den Blick genommen werden kann.
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Sprachliche Bildung in Tageseinrichtungen - Qualifizierung von Fachkräften
Gemäß § 3 Abs. 3 KiTaG bilden Beobachtung und Dokumentation die Grundlage für eine entwicklungsgemäße Förderung der kindlichen Entwicklungsprozesse. Bestandteil der Beobachtung und Dokumentation ist die Sprachentwicklung der Kinder die Förderung der Sprachentwicklung erfolgt mittels alltagsintegrierter Sprachbildung.
Grundlage für die alltagsintegrierte sprachliche Bildung und Förderung in Kindertageseinrichtungen und in Grundschulen in Rheinland-Pfalz ist das seit 2017 als Landescurriculum für Kindertageseinrichtungen festgelegte Qualifizierungskonzept „Mit Kindern im Gespräch“ (MiKiG).
Die kontinuierliche, berufsbegleitende Qualifizierung einzelner Fachkräfte, die in Tageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz tätig sind, sowie von Einrichtungsteams ist die Basis für eine gelingende sprachliche Bildung aller Kinder. Ziel des Modellprojektes „Sprachliche Bildung in Tageseinrichtungen - Qualifizierung von Fachkräften“ ist die Qualifizierung aller Fachkräfte in Kitas in Rheinland-Pfalz im Bereich Sprachbildung, insbesondere der alltagsintegrierten Sprachbildung. Zur Erreichung dieses Zieles wird die in § 25 Abs. 1 Satz 4 KiTaG geregelte Landesförderung für die Kosten der Fortbildung und Fachberatung projektgebunden ergänzt.
Gut zu wissen:
Die Wirksamkeit von „Mit Kindern im Gespräch“ sowohl auf die Anregungsqualität der pädagogischen Fachkräfte als auch auf die Sprachkompetenzen der Kinder wurde in einer von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Studie untermauert. „Mit Kindern im Gespräch“ verzahnt zudem den Elementar- und Primarbereich miteinander, sodass die Grundschulen nahtlos und systematisch an die Sprachbildung und -förderung in den Kindertageseinrichtungen anknüpfen können.
FAQ Sprachliche Bildung in Tageseinrichtungen - Qualifizierung von Fachkräften
Die Möglichkeit auf die ergänzenden Mittel zuzugreifen besteht für alle Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz. Damit eröffnet das Land eine Möglichkeit für die Teilnahme an weiteren Qualifizierungsmaßnahmen, die von den Trägern in Anspruch genommen werden kann.
In Übereinstimmung mit der Logik des § 25 des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) wird im Rahmen des Modellprojekts eine anteilige Förderung in Höhe von 44,7 % der zuwendungsfähigen Personalkosten für Tageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft gewährt. Für Einrichtungen in Trägerschaft anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sind es 47,2 % der zuwendungsfähigen Personalkosten.
Wichtige Dokumente
Die Bereitstellung erfolgt in Kürze.
- Ausführungen zum Modellprojekt „Sprachliche Bildung in Tageseinrichtungen – Qualifizierung von Fachkräften“
- Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Ausgabe 4/2025
Deputate für Sprachbeauftrage in 350 Kindertageseinrichtungen
Den Sprachbeauftragten kommt eine Schlüsselfunktion in Bezug auf die Umsetzung des rheinland-pfälzischen Weges der sprachlichen Bildung und Förderung in Kindertageseinrichtungen zu. Um das Vorhalten dieser Position in Kindertageseinrichtungen zu unterstützen, wurden die Sprachbeauftragen im Rahmen der Gesetzesbegründung zum KiTa-Zukunftsgesetzes konkret benannt (vgl. LT-Drs. 17/8830, S. 34).
Die Zurverfügungstellung von Deputatstunden soll im Modellprojekt „Deputate für Sprachbeauftrage in 350 Kindertageseinrichtungen“ ausgewählte Einrichtungen, die sich in sozial herausfordernder Lage befinden, bei der Umsetzung einer alltagsintegrierten Sprachbildung unterstützen. Die Auswahl der teilnehmenden Tageseinrichtungen erfolgte auf Basis eines datengestützten Verfahrens und mit Bezug zum Startchancen-Programm des Bundes und der Länder.
Gut zu wissen:
In Rheinland-Pfalz nehmen 122 Grundschulen am Startchancen-Programm teil. Viele Informationen rund um das Programm und eine Liste der teilnehmenden Schulen stehen auf dieser Website zur Verfügung: https://bm.rlp.de/schule/startchancen-programm.
FAQ Deputate für Sprachbeauftrage in 350 Kindertageseinrichtungen
Bereits im Jahr 2017 war Voraussetzung für eine Förderung nach der damals gültigen Verwaltungsvorschrift, dass in der Kita eine Sprachbeauftragte/ein Sprachbeauftragter benannt wird, die/der – zusammen mit der Leitungskraft – das Thema „Sprache“ in der Einrichtung begleitet und verantwortliche Ansprechperson dafür ist. In der Gesetzesbegründung heißt es, dass Sprachbeauftragte, die auf Basis des Landescurriculums „Mit Kindern im Gespräch“ qualifiziert sind, die alltagsintegrierte sprachliche Bildung im Fokus behalten und sicherstellen sollen, dass alle Fachkräfte im Team gemeinsam für eine alltagsintegrierte sprachliche Bildung Verantwortung übernehmen.
Um die Position der Sprachbeauftragten zu übernehmen, können Fachkräfte einer Kindertageseinrichtung nach Nummer 6.2 der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz eine so genannte Funktionsstelle besetzen. Dazu müssen sie mindestens eine Qualifikation nach Nummer 4 der Fachkräftevereinbarung nachweisen, was einer Qualifikation als pädagogische Fachkraft entspricht. In diesem Fall muss die Funktionsstelle in der einrichtungsspezifischen Konzeption beschrieben und verankert sein. Der Einrichtungsträger entscheidet darüber, ob er eine Funktionsstelle einrichtet. D. h., dass eine Fachkraft eine bestimmte Aufgabe / ein Thema in der Kita gezielt übernimmt und fachlich gesondert begleitet.
Die Position der Sprachbeauftragten / des Sprachbeauftragten kann auch ohne die Übernahme einer Funktionsstelle eingenommen werden. Es wird diesen Personen jedoch ebenfalls dringend empfohlen, die Qualifizierung im Landescurriculum zu absolvieren.
Es können auch mehrere Fachkräfte eines Teams Sprachbeauftragte sein. Sprachbeauftragte werden über das webbasierte Administrations- und Monitoringsystem (KiDz) abgebildet.
Die Aufgabe der Sprachbeauftragten besteht darin, zur Auseinandersetzung mit Inhalten des für Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz geltenden Landescurriculums „Mit Kindern im Gespräch“ anzuregen, sich als Gesprächspartnerin/Gesprächspartner zu Themen der sprachlichen und schriftsprachlichen Entwicklung, Bildung und Förderung anzubieten, den fachlichen Austausch im Team zu initiieren, Lernanregungen für das Team, die Kinder und Eltern zu gestalten und sich zu vernetzen.
Mitte 2025 wird die so genannte “Rahmenkonzeption zur Qualifizierung von Sprachbeauftragten” erscheinen. Dort finden Interessierte Angaben rund um das Thema Sprachbeauftragte.
Wichtige Dokumente
Die Bereitstellung erfolgt in Kürze.
- Ausführungen zum Modellprojekt „Deputate für Sprachbeauftrage in 350 Kindertageseinrichtungen“
- Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Ausgabe 4/2025