Sozialraumbudget und Kita-Sozialarbeit

Alle Kinder in Rheinland-Pfalz sollen die gleichen Chancen haben, egal ob sie in städtischen oder ländlichen Gebieten aufwachsen, in kleinen Orten oder Ballungsräumen, in ärmeren oder wohlhabenderen Familien. Alle Kindertageseinrichtungen haben die Herausforderung, ihren pädagogischen Alltag auf die jeweiligen Bedürfnisse der Kinder und ihrer Lebenssituationen auszurichten, die sich auch aus den Bedingungen des Sozialraums einer Kita ergeben.

Das Land stellt deshalb nach § 25 Abs. 5 KiTaG ein sogenanntes Sozialraumbudget zur Verfügung, das mit 50 Millionen Euro pro Jahr gestartet ist. Die Landesmittel können jährlich genutzt werden und verteilen sich auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe entsprechend dem jeweiligen Anteil von Kindern unter 7 Jahren und dem Anteil von Kindern unter 7 Jahren in Bedarfsgemeinschaften. Der zuständige Jugendhilfeausschuss muss die Mittelverwendung, die dem Leitbild des sozialen Ausgleichs folgt, beschließen.

Die Bedarfe der Kitas und in den Jugendamtsbezirken sind unterschiedlich. Wie das Monitoring gezeigt hat, fließen die meisten Mittel des Sozialraumbudgets in die Finanzierung von Kita-Sozialarbeit, aber auch in die Finanzierung Interkultureller Fachkräfte. Die Schwerpunktbildung bei Kita-Sozialarbeit, die konzeptionell hinterlegt ist, sieht vor allem die sozialarbeiterische Beratung mit der Lotsenfunktion für Familien, Brückenbauen zu Ämtern / Behörden vor, Angebote der Familienbildung, Präventionsangebote sowie Austausch und Vernetzung mit der Kita und Angeboten des Sozialraums.

Ein buntes Bild mit aufgezeichneten Straßen und Häusern.

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Sozialraumbudget und zu Kita-Sozialarbeit

Ja. Nach § 25 Absatz 1 KiTaG sind Fortbildungskosten Bestandteil der Personalkosten, für die das Land Zuweisungen gewährt. Die Regelung, dass die nachgewiesenen Kosten der Fortbildung bis zur Höhe von 1 v. H. der übrigen zuwendungsfähigen Personalkosten bei der Landeszuwendung berücksichtigt werden können, bezieht sich allerdings auf § 21 KiTaG, § 22 KiTaG und § 23 KiTaG und somit auf die Regelpersonalausstattung.

Die Fortbildung des Personals aus dem Sozialraumbudget, das nicht zur Regelpersonalausstattung gehört (hier: Kita-Sozialarbeiter:innen), kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der Konzeption für den Einsatz der Mittel des Sozialraumbudgets Mittel für Fortbildungskosten vorsehen. 

Fortbildungs- und Vernetzungsangebote für Kita-Sozialarbeitende bestehen auf lokaler Ebene – je nach Jugendamts-Konzeption – über eine Kita-Sozialarbeits-Koordinierungsstelle des Jugendamtes selbst und/oder auf der Ebene der freien Träger von Kita-Sozialarbeit bzw. auf der Verbandsgemeindeebene.

Jährlich bietet das Land (SPFZ RLP in Kooperation mit BM) eine Fachtagung für Kita-Sozialarbeit an wie auch eine Fortbildung für die Koordinierenden für Kita-Sozialarbeit/SRB; Hinzu kommen Veranstaltungsformate wie z.B. zur Kooperation von Kita- und Schulsozialarbeit und Formate, die allgemein für Sozialarbeitende von Bedeutung sind.

Initiative für Soziale Arbeit in Kindertagesstätten (InKiSoA): Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften und Institut für Fort- und Weiterbildung (ifw) der Katholischen Hochschule Mainz, Arbeitsgemeinschaft der Caritasverbände in RLP und Institut für Lehrer Fort- und Weiterbildung – Arbeitsfeld Kita (ILF).

Einen 1-jährigen acht-moduligen Zertifikatskurs Kita-Sozialraumarbeit bietet der Fachbereich Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz an. Darüber hinaus kann ein solcher Kurs von den Jugendämtern passend für den regionalen Bedarf angefragt werden.

Der vier-modulige Zertifikatskurs „Vom Konzept zur Praxis. Gelingensbedingungen guter Kita-Sozialarbeit entwickeln“ wird an der Katholischen Hochschule Mainz angeboten.

Als MOOC kostenfrei und immer zugänglich wird für den Einstieg der Online-Selbstlernkurs „Kitas mit Plus“ der DKJS auf Oncampus angeboten.

Bei der eigenen Profilentwicklung und -überprüfung unterstützt das Diskussionspapier „Kita-Sozialarbeit in Rheinland-Pfalz“ des IBEB an der HS Koblenz.

Bei der Fachtagung Kita-Sozialarabeit 2023 unter dem Motto „Unterstützen, kooperieren und vernetzen für mehr Chancengerechtigkeit“ haben sich Kita-Sozialarbeiterinnen und –Sozialarbeiter aus ganz Rheinland-PFalz nach Impulsen zum Thema Armut und Umgang mit möglichen Armutsfolgen ausgetauscht.

Dabei wurden Ideen und Leitfragen für die tägliche Arbeit entwickelt. Hier erhalten Sie einen zusammenfassenden Fragenkatalog von Frau Meyer, Perspektive Bilden, der Ihnen helfen kann, sich mit dem Thema vertiefend zu beschäftigen.

Das Sozialraumbudget verfolgt vor allem das Leitbild des sozialen Ausgleichs. Mit dem Sozialraumbudget kann Kita-Sozialarbeit gefördert werden. Das kann beispielsweise folgende Maßnahmen für Kinder und ihre Familien umfassen:

  • Die Tageseinrichtung kann zum Kommunikations- und Nachbarschaftszentrum weiterentwickelt werden, etwa durch die niedrigschwellige Beratung und Unterstützung von Eltern, die Vernetzung der Familien, um deren Selbsthilfepotenzial zu stärken, und die Vernetzung im Sozialraum.
  • Es können Maßnahmen für Eltern zur Förderung des Zugangs zum Bildungssystem oder zu Angeboten im Sozialraum gefördert werden.
  • Die Familien können beim Umgang mit Ämtern und bei Anträgen unterstützt werden, die der Förderung der Kinder dienen.

Darüber hinaus kann auf der Grundlage der sozialräumlichen Besonderheiten und der Konzeption der jeweiligen Tageseinrichtung beispielsweise auch interkulturelles Zusatzpersonal oder im grenznahen Bereich Personal zur Förderung des Verständnisses der Sprache des Nachbarlandes gefördert werden.

Das Sozialraumbudget beträgt 50 Mio. Euro pro Jahr und wächst seit dem Inkrafttreten am 1. Juli 2021 jährlich um 2,5 Prozent. Es setzt sich zusammen aus den bisherigen Mitteln für interkulturelle Fachkräfte (21 Mio. Euro), für das Programm „Kita!Plus: Kita im Sozialraum“ (3,9 Mio. Euro), für das Programm „Lerne die Sprache des Nachbarn“ (2,9 Mio. Euro) und aus 22,2 Mio. Euro neuen Mitteln.

Diese 50 Mio. Euro werden den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zugeteilt. Die Zuteilung bemisst sich dabei zu 40 Prozent nach dem Anteil der Kinder unter sieben Jahren und zu 60 Prozent nach dem Anteil der Empfänger von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch im Alter von unter sieben Jahren im jeweiligen Zuständigkeitsgebiet. Somit haben diejenigen Jugendämter mehr Geld zur Verfügung, bei denen die sozialräumlichen Herausforderungen größer sind. Die Verteilung wird alle fünf Jahre neu berechnet. Mit dem Geld fördert das Land bis zu 60 Prozent der aufgewendeten Personalkosten. Die verbleibenden 40 Prozent sind von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe selbst zu leisten.

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe legt der Mittelverteilung in seinem Bereich eine Konzeption zugrunde, die sich an der sozialräumlichen Situation der einzelnen Tageseinrichtungen orientiert. Er muss zukünftig also eine Bedarfsplanung machen, wo in seinem Zuständigkeitsbereich welche Herausforderungen bestehen und was benötigt wird, um die Kinder dort entsprechend zu fördern.

In der Konzeption ist festgehalten, welche Kriterien der Mittelverteilung zugrunde gelegt werden und welche inhaltlichen und konzeptionellen Anforderungen mit dem Auftrag verbunden sind. Es müssen Indikatoren für die Auswahl der zu fördernden Tageseinrichtungen festlegt werden. Indikatoren sind sowohl Zahlen, Daten und Fakten, die die soziale Lage und somit den Förderbedarf der Kinder betreffen, als auch solche, die sich auf Wohnen und Infrastruktur beziehen (z. B. Daten von Sozialraumanalysen, Jugendhilfeplanung, Schuleingangsuntersuchungen, Erreichbarkeit von Beratungs- und Familienbildungsangeboten, Anteil an Sozialwohnungen, Wohnfläche pro Einwohner). Ein Maßstab für die Definition von Benachteiligung ergibt sich durch die Relation der Durchschnittswerte auf Jugendamtsebene.

Seit dem 1. Juli 2021 steht prinzipiell weiter zur Verfügung, was es davor schon gab.

Das Programm „Kita!Plus: Kita im Sozialraum“ bestand bis zum 30. Juni 2021 weiter. Der Umfang wurde aber im Vorgriff auf das Sozialraumbudget deutlich erhöht, sodass mehr Personal aufgebaut werden konnte. 2019 wurden zusätzlich zu den bisher 3,4 Mio. Euro Landesbudget 2,1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, die zusammen mit dem Budget für 2020 in Höhe von 22,2 Mio. Euro beantragt werden können. Im Jahr 2021 standen bis einschließlich Juni 11,1 Mio. Euro für Kita!Plus zur Verfügung. Wie bisher konnten die 100 Prozent Landesförderung genutzt werden für Konzeptentwicklung, Personalkosten, den Auf- und Ausbau von Kooperationsstrukturen, die Umsetzung von Maßnahmen/Projekten und die räumliche Ausstattung gemäß den Förderkriterien von „Kita!Plus: Kita im Sozialraum“, die auf die Weiterentwicklung der Kitas zu Kommunikations- und Nachbarschaftszentren ausgerichtet waren.

Seit 1. Juli 2021 wird Kita!Plus durch das Sozialraumbudget mit dem Gesamtvolumen von 50 Mio. Euro und der anteiligen Förderung der Personalkosten von 60 Prozent ersetzt.