Kind im Vorschulalter sitzt mit einem Stift in der Hand an einem Schreibtisch und lächelt.

Die Entwicklung der Kinder, die eine Kita besuchen, wird dort systematisch und kontinuierlich beobachtet. Um Entwicklungsverläufe nachzeichnen zu können, werden diese Beobachtungen von den Fachkräften dokumentiert und für alle Beteiligten - das Kind, die Eltern und die pädagogischen Fachkräfte - sichtbar gemacht. Auf dieser Basis kann eine individuelle Förderung erfolgen. Auch die sprachliche Entwicklung der Kinder beobachten und dokumentieren die Fachkräfte dabei und fördern diese durch eine alltagsintegrierte und kontinuierliche Sprachbildung (siehe auch § 3 Abs. 3 KiTaG). 

Im Juni 2023 hat das Land den Neun-Punkte-Plan für mehr Lesen, Schreiben und Rechnen erlassen. Eine Maßnahme darunter ist, die Schulanmeldung für alle Kinder um ein halbes Jahr vorzuziehen.  Bei Kindern, die keine Kita besuchen, wird im Rahmen der Schulanmeldung der Sprachstand erhoben. Dabei kam bislang das Verfahren zur Einschätzung des Sprachförderbedarfs im Jahr vor der Einschulung [Ver-ES (2007)] zum Einsatz. Im Zuge der Umsetzung des Neun-Punkte-Plans wurde das Verfahren von den Professorinnen Gisela Kammermeyer und Anja Wildemann und ihrer Mitarbeiterin Wynona Kühn überarbeitet. Das weiterentwickelte Verfahren zur Einschätzung der Sprachkompetenzen bei der Schulanmeldung (VER-ES 2.0 Schulanmeldung) stellen wir Ihnen auf dieser Website zur Verfügung.

Zeigt sich nach der Durchführung des Verfahrens, dass bei Kindern ein Sprachförderbedarf besteht, ordnet die Schule die Teilnahme des Kindes an einer Sprachfördermaßnahme an, in der Regel den Besuch einer Kita. Durch das vorgezogene Verfahren steht im letzten Jahr vor der Einschulung mehr Zeit für die Sprachbildung und -förderung zur Verfügung.

Ablauf der Anmeldung zum Schulbesuch

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über den künftigen Ablauf der Schulanmeldung, nach der ab 1. August 2024 in Kraft tretenden Grundschulordnung. 

  1. Das Einwohnermeldeamt übermittelt der Grundschule bis zum 2. Januar die Daten der zur Schulanmeldung anstehenden Schülerinnen und Schüler.
  2. Die Schulleitung gibt den Personensorgeberechtigten bis zum 15. Januar den Termin zur Schulanmeldung bekannt. Alle Kinder, die im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig werden, werden von den Personensorgeberechtigten (§ 37 Abs. 2 SchulG) in den ersten drei vollständigen Schulwochen nach dem Beginn des zweiten Schulhalbjahres angemeldet. Das zweite Schulhalbjahr beginnt am 1. Februar.
  3. Das Jugendamt teilt der Grundschule rechtzeitig vor Beginn der Schulanmeldung bis spätestens zum 1. Februar die Ansprechperson für die Kita-Platzvergabe mit. Das Jugendamt informiert die Grundschule beim Wechsel der entsprechenden Ansprechperson für die Kita-Platzvergabe.
    Bestehen vor Ort hinsichtlich der Kita-Platzvergabe andere, bewährte und zielführende Verfahrensabläufe, so teilt das Jugendamt dies der Grundschule mit. Dies könnte mit einschließen, dass das Jugendamt der Grundschule Kitas im jeweiligen Einzugsbereich nennt und die Grundschulen darum bittet, den Eltern anzuraten, unmittelbar Kontakt mit diesen Kitas aufzunehmen.
  4. Die Personensorgeberechtigten melden ihr Kind zum Schulbesuch an. Besucht das Kind keine Kita, empfiehlt die Grundschule den Kita-Besuch mit Verweis auf die Ansprechperson im Jugendamt, die für die Platzvergabe zuständig ist (alternative Verfahrensweise, siehe Punkt 3.). Die Grundschule händigt die Einladung zur Sprachstandsfeststellung aus.
  5. Melden Personensorgeberechtigte ihr Kind nach der Schulanmeldung in einer Kita an, können sie die Bescheinigung im Zeitraum zwischen der Schulanmeldung und dem Sprachstandsfeststellungstermin bei der Grundschule nachreichen. Das Sprachstandfeststellungsverfahren entfällt dann.
  6. Sofern kein Nachweis über die Kita-Anmeldung des Kindes vorgelegt wird, wird bis zum Beginn der Osterferien des Kalenderjahres, das der Einschulung vorausgeht, ein Sprachstandfeststellungsverfahren an der Grundschule durchgeführt. Dabei werden die Teilbereiche Sprachproduktion und Sprachverstehen in der deutschen Sprache überprüft.
  7. Wird kein Sprachförderbedarf festgestellt, erfolgen keine weiteren Schritte. Der Kita-Besuch wird dennoch seitens der Grundschule empfohlen.
  8. Wird Sprachförderbedarf durch die Grundschule festgestellt, verbleibt der Beobachtungsbogen in der Grundschule. Die Grundschule ordnet an, das Kind zur Sprachförderung in einer Kita im Umfang von 15 Stunden pro Woche anzumelden. Die Anordnung wird in der Regel im Rahmen des Termins der Sprachstandserhebung ausgehändigt.
  9. Die Personensorgeberechtigten wenden sich an die benannte Ansprechperson im Jugendamt, um einen Kita-Platz zu erhalten. Das Jugendamt wirkt darauf hin, dass das Kind einen Platz bekommt. Es informiert über konkrete Platzangebote (§ 4 Abs. 1 KiTaG) und vermittelt einen Kita-Platz.
    Alternative Verfahrensweise, siehe Punkt 3.
  10. Die Personensorgeberechtigten schließen einen Betreuungsvertrag mit dem Träger der Kita. Im Betreuungsvertrag wird der Umfang des Betreuungsangebotes festgehalten (regulärer Kita-Platz oder Kita-Platz im Umfang von 15 Stunden/Woche). Die Personensorgeberechtigten erhalten eine Bescheinigung des Trägers/der Kita, dass das Kind angemeldet ist.
  11. Die Personensorgeberechtigten legen der Schule bis zum 30.06. die Anmeldebescheinigung der Kita mit der Stundenangabe vor. Ein Standardformular wird den Kitas zur Verfügung gestellt.

Rechtsgrundlagen

Auf dem Bildungsserver finden Sie Angaben zu den entsprechenden Rechtsgrundlagen:

  • Überarbeitung der Ordnung für die öffentlichen Grundschulen und der Verwaltungsvorschrift "Unterrichtsorganisation in der Grundschule" 
  • FAQs zur Überarbeitung der Ordnung für die öffentlichen Grundschulen und der Verwaltungsvorschrift "Unterrichtsorganisation in der Grundschule" 

Verfahren zur Einschätzung der Sprachkompetenzen bei der Schulanmeldung

VER-ES 2.0 Schulanmeldung

Besucht ein Kind keine Kita, lädt die Grundschule, in der die Anmeldung zum Schulbesuch stattfindet, zu einer Sprachstandsfeststellung ein. Zur Einschätzung der sprachlichen Kompetenzen wird ab der Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/2027 das Verfahren zur Einschätzung der Sprachkompetenzen bei der Schulanmeldung (VER-ES 2.0 Schulanmeldung) eingesetzt.

Mit dem Verfahren zur Einschätzung der Sprachkompetenzen bei der Schulanmeldung (VER-ES 2.0 Schulanmeldung) kann herausgefunden werden, ob ein Kind eine Empfehlung für Sprachförderung in einer Tageseinrichtung für Kinder benötigt oder nicht. Grundlage ist das Verfahren zur Einschätzung des Sprachförderbedarfs (VER-ES) von Kammermeyer, Roux und Stuck (2007), das bereits seit 2007 in Rheinland-Pfalz für den Einsatz bei der Schulanmeldung und in der Kita bei Fünfjährigen vom Ministerium für Bildung zur Verfügung gestellt wird. Entnommen aus: Handreichung zur Durchführung für pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte (Langfassung), S. 6

Formulare

Für Grundschulen, die Sprachstandserhebungsverfahren durchführen

Schulungsmaterialien zur praktischen Umsetzung von VER-ES 2.0 Schulanmeldung

Um Sie in Ihrer Rolle als durchführende pädagogische Fachkraft und beobachtende Lehrkraft auf die Durchführung von VER-ES 2.0 Schulanmeldung vorzubereiten, wurden ergänzend zu den im weiteren Verlauf zur Verfügung stehenden Unterlagen Videos erstellt. 

  • Link zum Schulungsvideo zur Durchführung von VER-ES 2.0 Schulanmeldung 
    In diesem Video erläutert Frau Professorin Dr. Gisela Kammermeyer das Verfahren VER-ES 2.0 Schulanmeldung in seinen Grundzügen und veranschaulicht die Durchführung ausführlich. Das Video richtet sich sowohl an die durchführende pädagogische Fachkraft als auch an die beobachtende Lehrkraft.
  • Link zum Schulungsvideo zur Beobachtung im Rahmen von VER-ES 2.0 Schulanmeldung
    In diesem Video erläutert Frau Professorin Dr. Anja Wildemann konkret, wobei es bei den Beobachtungen im Verfahren ankommt, welche wichtigen Aspekte dabei berücksichtigt werden müssen und vieles mehr. Das Video richtet sich sowohl an die durchführende pädagogische Fachkraft als auch an die beobachtende Lehrkraft, jedoch in erster Linie an die beobachtende Lehrkraft.

Rückmeldungen zu VER-ES 2.0 Schulanmeldung

Link zur Onlinebefragung für pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte

Für VER-ES 2.0 Schulanmeldung werden die Rückmeldungen von pädagogischen Fachkräften sowie Lehrkräften im Rahmen einer Onlinebefragung eingeholt. In der Befragung wird zunächst ein Gesamteindruck zum Verfahren aufgenommen, woraufhin die einzelnen Schritte des Verfahrens zur Durchführung sowie der Beobachtung erfragt werden.

Um eine gezielte Rückmeldung zu den Unterstützungsformen zu erhalten, werden im Anschluss daran die einzelnen zur Verfügung gestellten Materialien innerhalb von VER-ES 2.0 Schulanmeldung evaluiert. Ebenfalls von großer Bedeutung ist eine Rückmeldung zur Zusammenarbeit von Kita und Grundschule sowie zu den zusätzlichen organisatorischen Gelingensbedingungen während der Durchführung von VER-ES 2.0 Schulanmeldung.

Die mithilfe der Befragung gewonnenen Daten dienen der Überarbeitung des Verfahrens. Hier spielen die Erkenntnisse und Erfahrungen der durchführenden und beobachtenden Personen eine große Rolle für die Weiterentwicklung. VER-ES 2.0 Schulanmeldung soll möglichst nah an der Praxis ausgerichtet sein und erste Hinweise für eine Sprachförderung liefern. Die aus der Befragung resultierenden Daten dienen der Weiterentwicklung von VER-ES 2.0 Schulanmeldung für den verpflichtenden Einsatz ab 2025. Über die Befragung hinaus ist eine landesweite Evaluation des Verfahrens in den kommenden Jahren geplant. Entnommen aus: Handreichung zum theoretischen Rahmen, S. 21

Zur Onlinebefragung gelangen Sie über den folgenden Link: https://www.soscisurvey.de/VERES_Schulanmeldung_Befragung/.

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen und an der Befragung teilnehmen. Ihre Rückmeldungen tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung
von VER-ES 2.0 Schulanmeldung bei.