Rheinland-Pfalz weist eine Vielfalt unterschiedlicher Träger von Kindertageseinrichtungen auf: hier finden sich ganz große und ganz kleine Träger, die jeweils eine spezifische Qualität vorweisen. In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an alle Träger durch gesetzliche Vorgaben, durch ein verändertes Nachfrageverhalten von Familien und durch neue gesellschaftliche Entwicklungen enorm gewandelt. Träger als Teil des Systems der Kindertagesbetreuung begegnen diesen Herausforderungen mit ganz unterschiedlichen Konzepten. Oft steht auch eine Neuausrichtung und -verteilung der Aufgaben zwischen Leitung und Trägern auf der Tagesordnung, die Nutzung von anderen und neuen Organisationsformen bis hin zur Schaffung neuer Strukturen wie z. B. Trägerverbünde. 

Um die Qualität von Kitaträgern zu sichern und die Träger zu unterstützen, sieht § 24 Abs. 4 KiTaG vor, dass Träger von Einrichtungen oder die von ihnen für die Wahrnehmung der Trägeraufgaben benannte Person zukünftig eine aufgabenspezifische Qualifizierung nachweisen soll.

Bei der verantwortungsvollen Ausübung von Trägerqualität kann die Orientierungshilfe zu erforderlichen Kenntnissen und maßgeblichen Kompetenzen zur verantwortungsvollen Ausübung von Trägerverantwortung unterstützen.