Schutz vor Gewalt

Kinder gegen Gewalt zu schützen ist das Anliegen von pädagogischen Fachkräften und Eltern. Die Kita ist Schutzraum und Erfahrungsraum für die Umsetzung der Kinderrechte und das Erleben von Selbstwirksamkeit. Die Würde jedes Kindes von klein auf zu achten und Kinder stark zu machen sind grundlegende Schritte zum Schutz gegen Gewalt. 

  • Es geht darum, Kinder sprechfähig und Erwachsene hör- und wahrnehmungsfähig für die Äußerungen von Kindern zu machen.
  • Es geht darum, Kindern von klein auf Strukturen und Möglichkeiten der Beteiligung und der Beschwerde zu bieten sowie die Äußerungen und den Willen des Kindes ernst zu nehmen.
  • Es geht darum, sensibel zu sein für die unterschiedlichen Gewaltformen: von demütigendem, abwertendem Sprachgebrauch gegenüber Kindern, körperlicher oder seelischer Vernachlässigung, sexualisierter Gewalt oder häuslicher Gewalt (ob gegen Eltern, Geschwister oder sich selbst) bis hin zu übergriffigem und gewaltvollem Verhalten in der Institution.

Einerseits kommt es auf die Haltung jedes einzelnen gegenüber Kindern an. Andererseits braucht es aber auch verlässliche Konzepte und Strukturen, die das Rückgrat von Schutz und Förderung bilden. Wichtig ist es deshalb, dass in Kitas die rechtlich verbindlichen Schutzkonzepte in jeder einzelnen Einrichtung reflektiert, weiterentwickelt und im Alltag umgesetzt werden. Das ist anspruchsvoll, aber es gilt, Schritt für Schritt Qualität weiterzuentwickeln und die Verhaltenssicherheit aller zu erreichen.

Diese Seite kann keine Fort- und Weiterbildung ersetzen, aber den schnellen Zugang zu einigen Informationsseiten schaffen und Impulse für die Beschäftigung mit dem Thema geben.

Das Projekt Kinderrechte KonkretRLP! Gemeinsam Verantwortung leben: Demokratie, Schutz und Qualitätsentwicklung des Instituts für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit Rheinland-Pfalz (IBEB RLP) unterstützt Kitas 2025/2026 mit der Methode Qualitätsentwicklung im Diskurs (QiD) dabei, ihre Konzepte zum Schutz von Kindern mit fachlicher Unterstützung weiterzuentwickeln und nachhaltig im Praxisalltag zu verankern. Im Zuge der Umsetzung des Projektes sind 2026 Materialien zu erwarten, die weitere Impulse für die Praxis geben.

Die Bundesgemeinschaft Landesjugendämter (BAG Landesjugendämter) hat mehrere Empfehlungen herausgegeben, die für den Kinderschutz in Kitas relevant sind:

  • Die Orientierungshilfe „Anforderungen an eine Einrichtungskonzeption gemäß §§ 45 ff. SGB VIII“ ist 2024 erschienen und enthält Informationen zu Kinderrechten, zur Beteiligung der Kinder und zum Beschwerdemanagement sowie zu den Rahmenbedingungen, die für das Kindeswohl von Bedeutung sind.
    • Im Kapitel 4.3 „Kindeswohl und Kinderschutz“ geht es um das Konzept zum Schutz vor Gewalt, die Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie Kinderrechte.
      • Die Ausführungen sind insbesondere für Träger, Fachberatungen und Leitungen interessant und beziehen sich unter anderem auf rechtliche Hintergründe und die Folgen für die Umsetzung in Schutzkonzepten – von der Betriebserlaubnis bis zur Verpflichtung der Umsetzung und Weiterentwicklung, aber auch dem abgestuften Instrumentarium der Eingriffsverwaltung bei Kindeswohlgefährdungen.
      • Darüber hinaus geht es auch um die Verpflichtung, Beschwerde- und Beteiligungsverfahren in Einrichtungen formal zu implementieren und zu gewährleisten, dass sich Kinder entsprechend ihrem Entwicklungsstand beteiligen und beschweren können (Möglichkeiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung). Für ein qualitätsvolles Vorgehen ist eine Kriterienliste beigefügt.
    • In der Anlage ist auf sechs Seiten eine Beispielcheckliste des Instituts für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung e.V. (IFK) an der Universität Potsdam zur Analyse des Konzepts zum Schutz vor Gewalt zu finden.
       
  • Eine kompakte Orientierungshilfe zur Gliederung einer Schutzkonzeption zur Prävention und Intervention in Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz hat das Landesjugendamt im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz entwickelt, das hier heruntergeladen werden kann.
     
  • Im Zuge der Erteilung der Betriebserlaubnis für Kitas prüft das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), ob ein Schutzkonzept als Bestandteil der Kita-Konzeption vorliegt (Monitorings über KiDz).
     
  • Insgesamt erfolgt die Beratung im Hinblick auf Prävention und Intervention durch die Betriebserlaubnisbehörde, d. h. durch das Kita-Referat im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Grundlage von Beratung und Intervention sind die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ).
    • Der Träger ist verantwortlich dafür, dass ein Schutzkonzept vorhanden ist. Für die Weiterentwicklung ist er gemeinsam mit der Leitung verantwortlich.
    • Das Kita-Referat des Landesjugendamtes greift das Thema bei Einrichtungsbesuchen auf und berät auf Nachfrage.
       
  • Beratungen für die Erstellung der Schutzkonzepte erfolgen für den Kita-Bereich in der Regel über den Träger/die Fachberatung, aber – je nach Themenfeld, zu denen das Schutzkonzept weiterentwickelt werden soll – bildet die Einbindung lokaler Strukturen ein großes Potential (wie beispielsweise die Kinderschutzdienste, der Kinderschutzbund, die Jugendämter, die LAG Frauennotrufe, das SOS Kinderdorf oder pro familia). 

Dem Jugendamt (als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe) werden für die im Bedarfsplan erfassten Kitas im Jugendamtsbereich vom Land mit der Zuweisung zur Deckung der Personalkosten auch Mittel für die Fortbildung des Personals zugewiesen. Die Höhe für die einzelne Kita bemisst sich nach den nachgewiesenen Kosten der Fortbildung und Fachberatung bis zu 1 Prozent der übrigen zuwendungsfähigen Personalkosten. In diesem Rahmen kann die Förderung der Fortbildung zu Themen des Schutzes vor Gewalt erfolgen.

Darüber hinaus gibt es auch beitragsfreie Fortbildungsmöglichkeiten und Tagungen. So wird das Thema Schutz vor Gewalt auch bei den Angeboten des Landes für Leitungen und Fachberatungen aufgegriffen. 

Das Ministerium für Bildung, die kommunalen Spitzenverbände, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, der Beauftragte der Evangelischen Kirchen im Land Rheinland-Pfalz und der Leiter des Katholischen Büros Mainz haben eine Rahmenvereinbarung zur Gestaltung von Leitungsqualifizierungen im Sinne der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz abgestimmt und unterschrieben. Als Inhalte der Qualifizierungsmaßnahmen für Leitungskräfte sind dezidiert benannt:

  • die Wahrnehmung des Schutzauftrages im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdungen,

  • das Schutzkonzept für die Kita,

  • eine Kinderrechte basierte Arbeit,

  • Beschwerdeverfahren, 

  • die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Rheinland-Pfalz sowie

  • die Qualitätsempfehlungen. 
    Zu dem Ziel der Qualifizierung von Leitungskräften gehört es auch, die Arbeit in und mit Netzwerken weiterzuentwickeln. 

Mit der Rahmenvereinbarung zur Gestaltung von pädagogischen Basisqualifizierungen im Sinne der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz wurde als Inhalt unter anderem der Schutz vor jeder Form von Gewalt verbindlich.

Darüber hinaus sieht zum Beispiel das Veranstaltungsprogramm des SPFZ regelmäßig Veranstaltungen zu den Themen der Kindeswohlgefährdung und des Kinderschutzes vor, beispielsweise zu den Themen

  • Trauma,

  • digitale Gewalt oder

  • Gewaltprävention.

In Vorbereitung ist derzeit beim Landesjugendamt ein Basismodul Kinderschutz für E-Learning durch das SPFZ. 

Die Themen Kinderschutz, Kinderrechte, Partizipation und Selbstwirksamkeit sind feste Elemente in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher. Im Modul Erziehungs- und Bildungsprozesse in der Kinder- und Jugendarbeit und in den Hilfen zur Erziehung werden beispielweise explizit die Themen Gewalt und Missbrauch aufgegriffen.

Bei der in den Jahren 2022-2024 erfolgten Überarbeitung des rheinland-pfälzischen Lehrplans für die Fachschule Sozialwesen wird auch die mögliche Kindeswohlgefährdung durch häusliche Gewalt benannt.

In allen Aufgabengebieten sind die Erzieherinnen und Erzieher dem Kindeswohl verpflichtet, daher ist die Erkennung von Verdachtsmomenten einer möglichen Kindeswohlgefährdung Bestandteil der Ausbildung. Die im Lehrplan ausgewiesenen Themen in den einzelnen beruflichen Handlungsfeldern sind für die Fachschulen verbindlich.

  • Der Kita-Träger ist verpflichtet, „Ereignissen oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen (vgl. Satz 2 Absatz 1 § 47 SGB VIII) der Betriebserlaubnisbehörde – also Kita-Referat des LSJV – zu melden.

  • Das Kita-Referat im LSJV hat ein Beschwerdemanagement, wie zu verfahren ist, wenn bekannt wird, dass möglicherweise Kinder in einer Kita einer Gefährdung ausgesetzt sein könnten. Dazu gehört Folgendes:

    • Kolleginnen/Kollegen des Kita-Referates nehmen unverzüglich Kontakt mit dem Träger und der Leitung auf.

    • Der Sachverhalt wird ermittelt, das örtlich zuständige Jugendamt einbezogen und Maßnahmen, die als notwendig angesehen werden, werden umgesetzt – meist im Einverständnis mit Träger und Leitung. 

Das Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit an der Hochschule Koblenz (IBEB) bietet zum Themenfeld verschiedene Podcasts unter dem Motto kopfgehört – IBEB im Gespräch an.
Zum Beispiel:

  • „Gebt mir ’ne Stimme!“ – Kinder zu Wort kommen lassen: Professor Dr. Jörg Maywald spricht  zum Thema Kinderrechte in der Kita.

  • „Ist das schon Gewalt oder noch in Ordnung?“ Verletzendes Verhalten in der Kita erkennen, reflektieren und handeln: Professorin Dr. Regina Remsperger-Kehm beleuchtet das Thema an einigen Fallbeispielen aus der Praxis und greift beispielsweise die Frage auf, wie verletzendem Verhalten begegnet werden kann.

  • Aus Elternsicht greift die Elternvertreterin Karin Graeff (ehemalige Vorsitzende des Landeselternausschusses) das Thema auf in „Mein Kind in Sicherheit?“ – Verdachtsfall eigenes Kind: wenn Kinder Gewalt in Kitas erfahren.

  • „Ich bin doch nur hingefallen.“ – Wenn Wunden sprechen und Kinder schweigen: Wie Anzeichen von Kindeswohlgefährdung erkannt und Maßnahmen ergriffen werden können, ist das Thema von Professorin Dr. Kathinka Beckmann.

Auf der Internetseite der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) bei der Bundesregierung finden sich umfangreiche Informationen, von denen einige auch zur allgemeinen Information für den Kita-Bereich hilfreich sind.