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Sprachbeauftragte sind pädagogische Fachkräfte der Einrichtung, die über eine Zusatzqualifikation im Bereich Sprache verfügen. Sie haben das Thema Sprache in der Einrichtung im Fokus und sind - gemeinsam mit der Leitungskraft - verantwortliche Ansprechpersonen für dieses Thema. Es kann sich dabei um die Leitungskraft selbst oder eine pädagogische Fachkraft des Kita-Teams handeln, die die Nachhaltigkeit des Themas „Sprache“ in der Einrichtung unterstützt. Sprachbeauftragte sollten im Bereich Sprachbildung, vorzugsweise im Landescurriculum „Mit Kindern im Gespräch“, qualifiziert sein.
Vor dem KiTaG
Bereits im Jahr 2017 war Voraussetzung für eine Förderung nach der damals gültigen Verwaltungsvorschrift, dass in der Kita eine Sprachbeauftragte/ein Sprachbeauftragter benannt wird, die/der das Thema „Sprache“ in der Einrichtung begleitet und verantwortliche Ansprechperson dafür ist.
Die Rahmenkonzeption zur Qualifizierung von Sprachbeauftragten
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Die „Rahmenkonzeption zur Qualifizierung von Sprachbeauftragten in Rheinland- Pfalz“ bietet umfassende und hilfreiche Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, der Rolle, den Aufgaben und den Anforderungen von Sprachbeauftragten. Im Mittelpunkt steht die Qualifizierung dieser Personengruppe, denn eine gute Qualifizierung ist die Grundlage für gelingende Sprachbildung und Sprachförderung.
Die Rahmenkonzeption ermöglicht eine Standardisierung von Qualifizierungsmaßnahmen für Sprachbeauftragte und dient damit der Qualitätssicherung in der frühkindlichen Bildung. Sie stellt die Grundlage für qualitativ hochwertige Qualifizierungsangebote für Sprachbeauftragte dar. Um dies zu gewährleisten, enthält die Rahmenkonzeption Angaben zu den Qualifizierungsinhalten, sowie Angaben zu der Konzeption einer Qualifizierung.
Die Inhalte, die in der Rahmenkonzeption aufgenommen sind, bilden die Basis für eine trägerspezifische Ausgestaltung.
Entwickelt wurde die Rahmenkonzeption in Zusammenarbeit mit dem Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz. Auch der Fachbeirat „Sprachförderung in RLP“ und vier Sprach-Fachberaterinnen Rheinland-Pfalz waren an der Entwicklung beteiligt.
(Stand: 19.09.2025)
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Deputate für Sprachbeauftrage in 350 Kindertageseinrichtungen
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Im Modellprojekt „Deputate für Sprachbeauftrage in 350 Kindertageseinrichtungen“ werden erstmalig den Sprachbeauftragten ausgewählter Einrichtungen Deputatstunden für Ihre Tätigkeit zur Verfügung gestellt.
Die Sprachbeauftragten in der Fachkräftevereinbarung
Nach der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kindern in Rheinland-Pfalz können Funktionsstellen für Sprachbeauftragte eingerichtet werden, die die Beratung, Begleitung und fachliche Unterstützung des Teams und der Fachkräfte bei alltagsintegrierter sprachlicher Bildung gewährleisten. Zur Übertragung der Funktionsstelle als Sprachbeauftragte/Sprachbeauftragter muss die Qualifizierung „Mit Kindern im Gespräch“ oder eine vergleichbare Qualifikation nachgewiesen werden. Fachkräfte, die eine Funktionsstelle innehaben, müssen mindestens eine Qualifikation nach Nummer 4 der der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kindern in Rheinland-Pfalz nachweisen (siehe Nummer „6 Funktionsstellen“ der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kindern in Rheinland-Pfalz vom 06.02.2024).
FAQ Sprachbeauftragte
Wer kann eine Funktionsstelle übernehmen?
Funktionsstellen können von Personen übernommen werden, die mindestens eine Qualifikation nach Nummer 4 der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz nachweisen können. Nach Nummer 6.2 der Fachkräftevereinbarung gilt, dass Personen, die eine Funktionsstelle als Sprachbeauftragte besetzen, die Qualifizierung in „Mit Kindern im Gespräch“ nachweisen oder diese im ersten Jahr beginnen müssen.
Werden Funktionsstellen besser vergütet?
Die Fachkräftevereinbarung trifft keine Aussagen zur Eingruppierung, da diese Sache des Trägers in seiner Rolle als Arbeitgeber ist. Der Tarifautonomie entsprechend finden Tarifverhandlungen unabhängig von staatlicher Einflussnahme statt. An den Verhandlungen beteiligt sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen. Die Eingruppierung der Beschäftigten richtet sich nach den Regelungen des jeweils geltenden Tarifvertrags. Die Tarifverträge sind meist angelehnt an den TVÖD, beinhalten jedoch teilweise etwas abweichende Vorgaben.
Kann ein Träger die Sprachbeauftragte/den Sprachbeauftragten besser vergüten?
Wenn der Träger dies vorsieht, könnte eine höhere Eingruppierung von Sprachbeauftragten auf Basis der Protokollerklärung 6 e) oder 6 f) des Tarifvertrags erfolgen (siehe RdSchr.-LJA Nr. 4/2024): „e) fachlichen Koordinierungstätigkeiten für mindestens vier Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe S 8a,“ oder „f) Tätigkeiten einer Facherzieherin/eines Facherziehers mit entsprechender abgeschlossener Fort- bzw. Weiterbildung im Umfang von mindestens 160 Stunden.“ („Beschäftigte, die als Sprachbeauftragte beschäftigt werden und hierbei innerhalb einer Einrichtung eine fachlich koordinierende Funktion innehaben, können nach diesem Tätigkeitsmerkmal in der Entgeltgruppe S 8b Fallgruppe 1 eingruppiert werden.“ RdSchr.-LJA Nr. 4/2024, S. 9: )
Zusatz: Facherzieher/innen
Eignet sich eine Fachkraft im Rahmen einer (einheitlichen) Fortbildung im Umfang von mindestens 160 Stunden ein vertieftes, spezialisiertes Wissen im Bereich der Ausbildung als Erzieherin/Erzieher an (z. B. Sprachbildung), kann eine Höhergruppierung über den Buchstaben f) Facherzieher/innen erfolgen. In diesem Fall kann die Qualifizierung in „Mit Kindern im Gespräch“ Bestandteil der 160 Stunden sein. Voraussetzung ist, dass dieses Wissen auch in der praktischen Tätigkeit zum Einsatz kommt (Stellenbeschreibung).
- Die Höhergruppierung von Sprachbeauftragten könnte auf Grundlage der Protokollerklärungen Buchstabe e) und f) erfolgen. Sie ist unabhängig von der Übernahme einer Funktionsstelle. Um eine finanzielle Planungssicherheit gewährleisten zu können, ist eine verbindliche Vorabstimmung der Beurteilung durch den Träger mit dem Jugendamt erforderlich.
(Stand: 10.05.2025)
Eine Qualifizierung gemäß der „Rahmenkonzeption zur Qualifizierung von Sprachbeauftragten“ ist für Sprachbeauftragte nicht verpflichtend.
Dennoch wird allen Sprachbeauftragten eine entsprechende Qualifizierung empfohlen.
(Stand: 20.10.2025)
Am Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz (PL) wird derzeit in Zusammenarbeit mit Frau Prof.in Dr. Gisela Kammermeyer eine Qualifizierungsreihe entwickelt, die der „Rahmenkonzeption zur Qualifizierung von Sprachbeauftragten in Rheinland-Pfalz“ entspricht. Sie trägt den Titel „Sprachbildung im Kita-Fokus“.
Die entsprechenden Schulungsunterlagen (für Bildungsträgerinnen/Bildungsträger und Fortbildnerinnen/Fortbildner) können voraussichtlich ab dem Frühjahr/Sommer 2026 angefragt werden. Voraussetzung für die Bereitstellung der Zugangsdaten ist, dass Sie planen, die Qualifizierungsreihe in Rheinland-Pfalz anzubieten. Dies wird mittels einer regelmäßigen Abfrage des Ministeriums für Bildung in Erfahrung gebracht.
(Stand: 20.10.2025)
Grundsätzlich können alle Bildungsträgerinnen/Bildungsträger und Fortbildnerinnen/Fortbildner Qualifizierungen gemäß dieser Rahmenkonzeption anbieten. Die Inhalte, die in dieser Rahmenkonzeption aufgenommen sind, bilden die Grundlage für eine trägerspezifische Ausgestaltung.
Eine entsprechende Liste der dem Ministerium für Bildung bekannten Anbieter ist auf dem Kitaserver zu finden.
(Stand: 20.10.2025)
Gemäß § 25 Abs. 1 KiTaG können Fortbildungs- und Fachberatungskosten bis zur Höhe von 1 v. H. der übrigen, d. h. nach § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 KiTaG zuweisungsfähigen Personalkosten, mit abgerechnet werden.
Im Rahmen des Modellprojekts „Sprachliche Bildung in Tageseinrichtungen - Qualifizierung von Fachkräften“ (Laufzeit: 1. Januar 2025 zzt. befristet bis 31. Dezember 2028) stehen Kitas für Qualifizierungen im Bereich Sprachbildung ergänzende Mittel i. H. v. 0,1 v. H. der übrigen zuwendungsfähigen Personalkosten zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Mittel in Höhe von 1 v. H. der zuwendungsfähigen Personalkosten zunächst ausgeschöpft werden müssen.
Wichtig: Es handelt sich um eine anteilige Förderung. Die Höhe der Zuweisung des Landes erfolgt nach den Regelungen gemäß § 25 Abs. 2 KiTaG.
(Stand: 20.10.2025)
Eine Qualifizierung nach der Rahmenkonzeption ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Modellprojekt.
Dennoch wird allen Sprachbeauftragten eine Qualifizierung gemäß der „Rahmenkonzeption zur Qualifizierung von Sprachbeauftragten in Rheinland-Pfalz“ empfohlen, beispielsweise die Qualifizierungsreihe „Sprachbildung im Kita-Fokus“.
(Stand: 20.10.2025)
Die Teilnahme an einer Qualifizierung gemäß der Rahmenkonzeption ist keineVoraussetzung für die Übertragung einer Funktionsstelle als Sprachbeauftragte/Sprachbeauftragter.
Die genauen Voraussetzungen für die Übernahme einer Funktionsstelle als Sprachbeauftragte / Sprachbeauftragter können Sie der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz (Nummer 6.2) entnehmen.
Ausführungen zur Refinanzierung von Sprachbeauftragten sind im Rundschreiben 6/2025 vom 20.05.2025 des Landesamtes für Soziales Jugend und Versorgung zusammengestellt (hier insb. zutreffend Ziffer 3).
(Stand: 20.10.2025)
Die Qualifizierungsreihe für Sprachbeauftragte baut auf den Inhalten der Qualifizierungsreihe „Mit Kindern im Gespräch“ auf. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass Fachkräfte, die an Qualifizierungen gemäß der Rahmenkonzeption teilnehmen, bereits eine Qualifizierung im Landescurriculum oder eine vergleichbare Qualifizierung abgeschlossen haben.
Die vergleichbaren Qualifikationen sind auf den Seiten 9 und 14 der Rahmenkonzeption aufgeführt. Dort heißt es: „Vergleichbar sind bspw. Qualifizierungen auf der Grundlage des Curriculums „Sprache – Schlüssel zur Welt“ (zzgl. der ersten drei Module von „Mit Kindern im Gespräch“) sowie Qualifizierungen, die im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ erlangt wurden.“
(Stand: 20.10.2025)