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Sprachbeauftragte sind pädagogische Fachkräfte der Einrichtung, die über eine Zusatzqualifikation im Bereich Sprache verfügen. Sie haben das Thema Sprache in der Einrichtung im Fokus und sind - gemeinsam mit der Leitungskraft - verantwortliche Ansprechpersonen für dieses Thema. Es kann sich dabei um die Leitungskraft selbst oder eine pädagogische Fachkraft des Kita-Teams handeln, die die Nachhaltigkeit des Themas „Sprache“ in der Einrichtung unterstützt. Sprachbeauftragte sollten im Bereich Sprachbildung, vorzugsweise im Landescurriculum „Mit Kindern im Gespräch“, qualifiziert sein.
Vor dem KiTaG
Bereits im Jahr 2017 war Voraussetzung für eine Förderung nach der damals gültigen Verwaltungsvorschrift, dass in der Kita eine Sprachbeauftragte/ein Sprachbeauftragter benannt wird, die/der das Thema „Sprache“ in der Einrichtung begleitet und verantwortliche Ansprechperson dafür ist.
Die Rahmenkonzeption zur Qualifizierung von Sprachbeauftragten
In Zusammenarbeit mit dem Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz wird derzeit die so genannte „Rahmenkonzeption zur Qualifizierung von Sprachbeauftragten in Rheinland- Pfalz“ entwickelt. Auch der Fachbeirat „Sprachförderung in RLP“ und vier Sprach-Fachberaterinnen haben sich an der Entwicklung beteiligt.
Die „Rahmenkonzeption zur Qualifizierung von Sprachbeauftragten in Rheinland- Pfalz“ wird eine Standardisierung der Qualifizierungsmaßnahme für Sprachbeauftragte ermöglichen und dient damit der Qualitätssicherung in der frühkindlichen Bildung. Sie wird die Grundlage für qualitativ hochwertige Qualifizierungsangebote für Sprachbeauftragte darstellen. Um dies zu gewährleisten, enthält die Rahmenkonzeption Angaben zu den Qualifizierungsinhalten, sowie Angaben zu der Konzeption einer Qualifizierung.
Erscheint in Kürze.
Deputate für Sprachbeauftrage in 350 Kindertageseinrichtungen
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Im Modellprojekt „Deputate für Sprachbeauftrage in 350 Kindertageseinrichtungen“ werden erstmalig den Sprachbeauftragten ausgewählter Einrichtungen Deputatstunden für Ihre Tätigkeit zur Verfügung gestellt.
Die Sprachbeauftragten in der Fachkräftevereinbarung
Nach der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kindern in Rheinland-Pfalz können Funktionsstellen für Sprachbeauftragte eingerichtet werden, die die Beratung, Begleitung und fachliche Unterstützung des Teams und der Fachkräfte bei alltagsintegrierter sprachlicher Bildung gewährleisten. Zur Übertragung der Funktionsstelle als Sprachbeauftragte/Sprachbeauftragter muss die Qualifizierung „Mit Kindern im Gespräch“ oder eine vergleichbare Qualifikation nachgewiesen werden. Fachkräfte, die eine Funktionsstelle innehaben, müssen mindestens eine Qualifikation nach Nummer 4 der der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kindern in Rheinland-Pfalz nachweisen (siehe Nummer „6 Funktionsstellen“ der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kindern in Rheinland-Pfalz vom 06.02.2024).
FAQ Sprachbeauftragte
Wer kann eine Funktionsstelle übernehmen?
Funktionsstellen können von Personen übernommen werden, die mindestens eine Qualifikation nach Nummer 4 der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz nachweisen können. Nach Nummer 6.2 der Fachkräftevereinbarung gilt, dass Personen, die eine Funktionsstelle als Sprachbeauftragte besetzen, die Qualifizierung in „Mit Kindern im Gespräch“ nachweisen oder diese im ersten Jahr beginnen müssen.
Werden Funktionsstellen besser vergütet?
Die Fachkräftevereinbarung trifft keine Aussagen zur Eingruppierung, da diese Sache des Trägers in seiner Rolle als Arbeitgeber ist. Der Tarifautonomie entsprechend finden Tarifverhandlungen unabhängig von staatlicher Einflussnahme statt. An den Verhandlungen beteiligt sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen. Die Eingruppierung der Beschäftigten richtet sich nach den Regelungen des jeweils geltenden Tarifvertrags. Die Tarifverträge sind meist angelehnt an den TVÖD, beinhalten jedoch teilweise etwas abweichende Vorgaben.
Kann ein Träger die Sprachbeauftragte/den Sprachbeauftragten besser vergüten?
Wenn der Träger dies vorsieht, könnte eine höhere Eingruppierung von Sprachbeauftragten auf Basis der Protokollerklärung 6 e) oder 6 f) des Tarifvertrags erfolgen (siehe RdSchr.-LJA Nr. 4/2024): „e) fachlichen Koordinierungstätigkeiten für mindestens vier Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe S 8a,“ oder „f) Tätigkeiten einer Facherzieherin/eines Facherziehers mit entsprechender abgeschlossener Fort- bzw. Weiterbildung im Umfang von mindestens 160 Stunden.“ („Beschäftigte, die als Sprachbeauftragte beschäftigt werden und hierbei innerhalb einer Einrichtung eine fachlich koordinierende Funktion innehaben, können nach diesem Tätigkeitsmerkmal in der Entgeltgruppe S 8b Fallgruppe 1 eingruppiert werden.“ RdSchr.-LJA Nr. 4/2024, S. 9: )
Zusatz: Facherzieher/innen
Eignet sich eine Fachkraft im Rahmen einer (einheitlichen) Fortbildung im Umfang von mindestens 160 Stunden ein vertieftes, spezialisiertes Wissen im Bereich der Ausbildung als Erzieherin/Erzieher an (z. B. Sprachbildung), kann eine Höhergruppierung über den Buchstaben f) Facherzieher/innen erfolgen. In diesem Fall kann die Qualifizierung in „Mit Kindern im Gespräch“ Bestandteil der 160 Stunden sein. Voraussetzung ist, dass dieses Wissen auch in der praktischen Tätigkeit zum Einsatz kommt (Stellenbeschreibung).
- Die Höhergruppierung von Sprachbeauftragten könnte auf Grundlage der Protokollerklärungen Buchstabe e) und f) erfolgen. Sie ist unabhängig von der Übernahme einer Funktionsstelle. Um eine finanzielle Planungssicherheit gewährleisten zu können, ist eine verbindliche Vorabstimmung der Beurteilung durch den Träger mit dem Jugendamt erforderlich.
(Stand: 10.05.2025)