Förderung durch das Land

Ein Blatt mit einem Säulendiagramm liegt auf einem Tisch. Eine Hand zeigt darauf.

Mit Inkrafttreten des KiTaG endete die Gültigkeit der bisherigen Förderkriterien des Landesprogramms zur Qualifizierung und Prozessbegleitung der pädagogischen Fachkräfte und Teams in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz. Fortbildungen, so auch die Fortbildung zur Praxisanleitung, werden direkt über die Auszahlung der Personalkosten nach § 25 Abs. 1 KiTaG gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.