Förderung durch das Land
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Mit Inkrafttreten des KiTaG endete die Gültigkeit der bisherigen Förderkriterien des Landesprogramms zur Qualifizierung und Prozessbegleitung der pädagogischen Fachkräfte und Teams in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz. Fortbildungen, so auch die Fortbildung zur Praxisanleitung, werden direkt über die Auszahlung der Personalkosten nach § 25 Abs. 1 KiTaG gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.