Für beste frühkindliche Bildung in Rheinland-Pfalz: Mehr Qualität, mehr Geld, mehr Gebührenfreiheit mit dem neuen Kita-Gesetz

Am 1. Juli 2021 wird das neue Kita-Gesetz vollständig in Kraft treten. „So wie unsere Kinder aus den Kitas herauswachsen, so sind unsere Kitas aus dem bisherigen Gesetz herausgewachsen. Nach 30 Jahren ist es Zeit für ein neues, modernes Gesetz. Weil wir finden, dass es überall in Rheinland-Pfalz gute frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung geben muss, ob in der Stadt oder auf dem Land, ob in strukturstarken oder strukturschwächeren Regionen, ob in Ahrweiler oder Zweibrücken“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.

Gemeinsam mit dem Präsidenten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek, dem Sozialdezernenten der Stadt Mainz, Dr. Eckart Lensch, und dem Vorsitzenden des Landeselternausschusses, Andreas Winheller, blickte sie im Vorfeld des Inkrafttretens auf das Gesetz und seine Umsetzung.

„Bereits in 2019 haben wir die Zahlungen für Qualitätssicherung und Qualitätsweiterentwicklung an die freien Träger erhöht und im Vorgriff auf das Sozialraumbudget mehr Mittel für das Programm Kita!Plus: Kita im Sozialraum zur Verfügung gestellt. Eine wichtige Änderung für Eltern gab es zum 1. Januar 2020: Ab diesem Zeitpunkt galt die Beitragsfreiheit auch für alle Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr und damit auch für Kinder, die Krippen besuchen. Zum 1. Juli 2021 treten nun alle weiteren Regelungen in Kraft: Die Umstellung auf das neue Personalisierungssystem für landesweit einheitliche und transparente Standards in der Personalbemessung, der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden mit einem Mittagessen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das Sozialraumbudget im Umfang von 50 Millionen Euro pro Jahr, mit denen die Jugendämter in ihren Bereichen gezielte Schwerpunkte setzen können, die Deputate für die Leitungsaufgaben und die Anleitung von Auszubildenden und Studierenden, um die Rahmenbedingungen für die Fachkräfte und die Ausbildung attraktiver zu gestalten, und der neue Kita-Beirat, mit dem alle Beteiligten von nun an gemeinsam über wichtige Belange der Kita entscheiden werden“, erläuterte Ministerin Hubig die neuen Regelungen.

„Seit der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag im August 2019 sind wichtige Schritte für die Umsetzung gegangen worden: In jeder Kita, in jeder Region und landesweit. Viele Kitas können bereits zum Start des Gesetzes die Anforderungen des neuen Gesetzes erfüllen“, so Dr. Stefanie Hubig. „Wir wissen zugleich, dass es Kitas gibt, bei denen die Umstellung mit Herausforderungen verbunden ist. Veränderungen brauchen Zeit und die geben wir den Beteiligten. Deshalb haben wir lange Übergangsfristen vorgesehen.“

Der Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek, dessen Behörde die Umsetzung maßgeblich leitet, sagte: „Wenn die Möglichkeiten des neuen Gesetzes von allen ausgeschöpft werden wir einen spürbaren, landesweiten Personalzuwachs haben.  Deshalb ist es ein wesentliches Ziel des Kita-Gesetzes, die Grundlage für eine transparente und vergleichbare Personalbemessung zu schaffen und so überall im Land für eine ausgeglichene Personalausstattung zu sorgen.“ Weiter betonte der Präsident, dass sich keine Kita sorgen müsse, aufgrund des neuen Gesetzes keine Betriebserlaubnis erteilt zu bekommen. „Jede Kita wird eine Betriebserlaubnis rückwirkend zum 01. Juli 2021 erhalten, sofern der Antrag am 30. Juni 2021 beim Landesamt vorlag“, so Detlef Placzek.

Der Sozialdezernent der Stadt Mainz, Dr. Eckart Lensch, ergänzte aus Sicht der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe: „Mit dem neuen KiTaG wird ein wichtiger Schritt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegangen. Der Bedarf der Eltern hat sich seit Jahren hin zur Ganztagsbetreuung entwickelt. Diesem wollen wir auch in Mainz nachkommen. Mit dem Angebot von mindestens 7 Stunden-Betreuung kommen wir dem Bedarf der Eltern in Mainz entgegen. Viele Einrichtungen, wie unsere städtischen Einrichtungen seit Jahren, bieten darüber hinaus bereits 9 oder 10-Stunden Betreuungszeit an. Auch mit der Stärkung der Elternbeteiligung sind wir sehr zufrieden. Sie wurde bisher in Mainz bereits gut umgesetzt. Für mich ist eine gelingende Förderung und Betreuung von Kindern nur möglich, wenn unsere Einrichtungen im engen Austausch mit den Eltern stehen.

Wichtig ist mir, die Trägervielfalt in Mainz zu erhalten und zu stärken. So haben wir ein gutes Verhältnis (50/50) der Mainzer Einrichtung von freien Trägern und der Stadt Mainz. Damit bieten wir zum einen den Eltern eine große Bandbreite an unterschiedlichen Konzepten, die sie für ihre Kinder auswählen können. Aber es zeigt auch das große Interesse unserer Kirchen, Vereinen und Elterninitiative, sich an dieser gesellschaftlichen Aufgabe zu beteiligen. Ich bin überzeugt, dass wir während der Übergangsphase als auch danach ein gutes Finanzierungskonzept haben werden.“

Die Perspektive der Eltern auf das neue Gesetz legte der Vorsitzende des Landeselternausschusses Andreas Winheller dar: „Das neue Gesetz schafft Transparenz und klärt Verantwortlichkeiten. Eltern wissen jetzt besser, ob Träger, Jugendamt oder das Land zuständig sind. Insbesondere die politische Verantwortung der Jugendämter ist stärker in den Blick geraten. In der Vergangenheit wurde oft an den Eltern vorbei geplant – mit den neuen starken Mitwirkungsrechten sind die Eltern bei allen diesen Planungen jetzt mittendrin statt nur passive Zuschauer. Der Bedarf der Familien steht jetzt im Mittelpunkt aller Planungen.“

Abschließend bedankte sich Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig bei allen Beteiligten. „Wir verstehen uns in Rheinland-Pfalz als Verantwortungsgemeinschaft und die Umsetzung des Gesetzes ist eine echte Gemeinschaftsleistung. Ich danke daher den Verantwortungsträgern auf allen Ebenen, von den einzelnen Kitas über die kommunalen Ebenen bis zur Landesebene.“

Im Anschluss an das gemeinsame Pressegespräch besuchte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig gemeinsam mit Dr. Eckart Lensch die städtische Kita Moltkestraße in Mainz, um vor Ort einen exemplarischen Einblick zu bekommen, wie die Kitas das neue Gesetz in die Praxis tragen.

Ausführliche Informationen zum Gesetz und seinen Regelungen finden sich auf dem Kita-Server unter www.kita.rlp.de. Beiliegend finden Sie zudem eine Übersicht über Eckdaten zur Kita-Landschaft in Rheinland-Pfalz und wesentlichen Elementen des bisherigen Umsetzungsprozesses von Landesseite.  

Tischvorlage

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