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Änderungen des § 15 der 29. CoBeLVO (Kita) vom 13.01.2022 sowie Änderungen der Absonderungsregelungen für Kontaktpersonen in KiTa

Da das Infektionsgeschehen weiterhin dynamisch bleibt, bedarf es einiger neuer Regelungen bzw. einer Konkretisierung bestehender Regelungen. Dies betrifft die Regelungen zur Maskenpflicht und 3G, die Maximalzeitregelung von Vertretungskräften, Wahlen im Landeselternausschuss bzw. den Stadt- und Kreiselternausschüsses / KEAs sowie dem Umgang mit Quarantänemaßnahmen in der Kita. Über die aktuellsten Anpassungen informiert das LSJV Träger von Kindertageseinrichtungen und Eltern in aktuellen Rundschreiben.
  • Rundschreiben des LSJV an die Träger von Kindertageseinrichtungen bzgl. den Änderungen des § 15 der 29. CoBeLVO (Kita) vom 13.01.2022 sowie Änderungen der Absonderungsregelungen für Kontaktpersonen in KiTa.
  • Rundschreiben des LSJVan die Eltern und Sorgeberechtigten von Kita-Kindern bzgl. den Änderungen des § 15 der 29. CoBeLVO (Kita) vom 13.01.2022 sowie Änderungen der Absonderungsregelungen für Kontaktpersonen in KiTa.
  • Übersicht über die Absonderungs-/Quarantäneregeln für Kindertageseinrichtungen.

 

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Kita

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