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Für ein gutes Ankommen in der Praxis und eine hochwertige Ausbildung: Rahmenvereinbarung Praxisanleitung neugefasst

Ob ein Jahr in Vollzeit beim klassischen Ausbildungsmodell oder von Beginn an in Teilzeit bei der berufsbegleitenden Ausbildung: Ein wesentlicher Teil der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher ist der Einsatz in den Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz. „Kitas sind als Lernort Praxis in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern von zentraler Bedeutung. Damit der Einstieg in den Kita-Alltag gelingt, brauchen die Azubis eine gute Begleitung durch die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter.
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Die Rahmenvereinbarung zur Praxisanleitung haben wir nun gemeinsam mit den Trägerorganisationen überarbeitet, so dass die Qualität in der Anleitung und damit der praktischen Ausbildung weiter erhöht wird. Dies ist zugleich ein weiterer Baustein, um bestehende Fachkräfte in unseren Kitas zu halten und neue dauerhaft zu gewinnen“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig zum Abschluss der neugefassten Rahmenvereinbarung Praxisanleitung.
Die Rahmenvereinbarung regelt, welche Inhalte die Fachkräfte verpflichtend lernen müssen, wenn sie sich zur Praxisanleiterin bzw. zum Praxisanleiter weiterbilden lassen. Erst dann dürfen sie die Anleitung von Auszubildenden übernehmen. Sie wurde gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den evangelischen sowie katholischen Landeskirchen und der LIGA der freien Wohlfahrtspflege als Trägerorganisationen und damit Arbeitgeber der Fachkräfte im Jahr 2006 erstmals geschlossen und nun überarbeitet.

Bund und Länder hatten sich 2016 im Rahmen des Prozesses „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ darauf verständigt, wie die frühkindliche Bildung insgesamt qualitativ weiterentwickelt werden kann. Hierin wird die Praxisanleitung als eine zentrale Aufgabe gesehen. Mit dem neuen Kita-Gesetz hat das Land zum einen erstmals gesetzlich verankert, dass es eine festgelegte Zeit für diese Aufgabe gibt: Für jede auszubildende oder studierende Person gibt es eine Stunde Praxisanleitung pro Woche. Mit der Überarbeitung der bestehenden Rahmenvereinbarung wird die Praxisanleitung zum anderen qualitativ verbessert.
So werden in der neuen Rahmenvereinbarung Kompetenzen formuliert, die die Anleitenden im Rahmen der Fortbildung, aber auch darüber hinaus entwickeln sollen. Ein besonderer Fokus liegt darin, Vorgaben der Fachschule zu kennen, die Kooperation mit der Schule aktiv auszugestalten und auch von Einrichtungsseite ein Selbstverständnis zu entwickeln, was im Rahmen der praktischen Ausbildung vermittelt werden soll. Auch die Anregung regelmäßiger Reflexionsprozesse sowie die Einschätzung und Beurteilung der Auszubildenden werden thematisiert. Durch die Festlegung der Dauer der Praxisanleiterkurse in Stunden und nicht wie bisher in Tagen können diese zeitlich flexibler gestaltet werden.
„Bei der Praxisanleitung geht es nicht nur um die Zufriedenheit der Auszubildenden, sondern auch um die der Anleitenden. Angehende Erzieherinnen und Erzieher in der Praxis anzuleiten, erfordert die Fähigkeit, Schülerinnen und Schüler zu einem Theorie-Praxis-Transfer anzuregen sowie die Reflexion der Geschehnisse in der Praxis zu fördern. Wir stellen sicher, dass die Anleiterinnen und Anleiter dafür gut gerüstet sind“, sagte Ministerin Hubig. Die Verzahnung von Theorie und Praxis diene zugleich der Weiterentwicklung von Fach- und Hochschulen sowie der Kitas selbst, denn sie fördert eine regelmäßige Reflexion auf allen Seiten.

Die Rahmenvereinbarung zur Praxisanleitung finden Sie hier. 

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