| Kindertagespflege

Zusammenschluss von zwei Tagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz

Mit dem Rundschreiben des Landesjugendamtes Nr. 51/2022 informiert das Landesjugendamt über die Möglichkeit zum Zusammenschluss von zwei Tagespflegepersonen mit jeweils maximal fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern in kindgerechten Räumlichkeiten außer in Kindertageseinrichtungen. Die bisherige notwendige Anbindung an ein Arbeitsverhältnis oder an eine Tätigkeit bei einem Unternehmen in dessen kindergerechten Räumlichkeiten ist mithin nicht mehr Voraussetzung.

Einzelheiten können Sie dem Rundschreiben des Landesjugendamtes Nr. 51/2022 entnehmen. 

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