Die DKJS wird hierfür einen Zukunftsfonds aufsetzen, über den Mittel für Angebote vor Ort beantragt werden können. Und dafür hoffen wir auf Ihr Mitmachen.
Förderbare Projekte können verschiedene Ansätze aufgreifen und sich an Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen richten. Antragsberechtigt sind folgende Gruppen:
* Gemeinnützige Körperschaften: z.B. Vereine unter Vorlage eines aktuellen Nachweises der Gemeinnützigkeit
* Juristische Personen des öffentlichen Rechts: z.B. kommunale Gebietskörperschaften (wie Gemeinden, Kreise) als Träger von Schulen, Kitas, Jugendclubs und anderen öffentlichen Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche
Weitere Informationen rund um das Förderprogramm AUF!leben wie Konzept, Strukturen und Fördermodalitäten möchten wir Ihnen am 29. Juni von 15 bis 16 Uhr in einer digitalen Infoveranstaltung vorstellen.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis zum 25. Juni.