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Hier steht sich nichts im Weg - Brandschutz und Unfallverhütung in Kindertageseinrichtungen

Wenn’s brennt, ist Eile geboten – das gilt natürlich auch in der Kita. Fluchtwege müssen gut erreichbar und leicht passierbar sein, andererseits dürfen im Kita-Alltag nicht alle Türen offen stehen, weil das wiederum Unfälle zur Folge haben kann. Wie Brandschutz und Unfallverhütung trotzdem unter einen Hut passen, erklärt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) in ihrem überarbeiteten Infoblatt „Brandschutz und Unfallverhütung in Kindertageseinrichtungen“.

Im Gefahrenfall muss eine Evakuierung der Kita schnell und kontrolliert durchgeführt werden können. Aus diesem Grund dürfen Türen im Verlauf von Fluchtwegen nicht abgeschlossen sein. Sie können aber mit Notausgangssystemen gesichert werden. Das gewährleistet, dass die Türen zwar jederzeit von Erwachsenen, nicht aber von Kindern geöffnet werden können. Im Infoblatt der Unfallkasse werden die verschiedenen Möglichkeiten vorgestellt, wie die Eingangs- bzw. Notausgangstüren gegen unerlaubtes Verlassen gesichert werden können. Auch auf die Einbindung der Erziehungsberechtigten bei diesem Thema wird hingewiesen. Darüber hinaus gibt es Informationen zu Nebenfluchtwegen, Brandschutztüren und zur Rolle der Brandschutzhelfenden sowie praktische Hinweise zur Durchführung von Evakuierungsübungen.

Das Infoblatt „Brandschutz und Unfallverhütung in Kindertageseinrichtungen“ ausführliche Hilfestellungen zu diesem Thema.

Auf dem Bildungsportal der Unfallkasse Rheinland-Pfalz finden Sie weitere Informationsblätter. 

 

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