Im Gefahrenfall muss eine Evakuierung der Kita schnell und kontrolliert durchgeführt werden können. Aus diesem Grund dürfen Türen im Verlauf von Fluchtwegen nicht abgeschlossen sein. Sie können aber mit Notausgangssystemen gesichert werden. Das gewährleistet, dass die Türen zwar jederzeit von Erwachsenen, nicht aber von Kindern geöffnet werden können. Im Infoblatt der Unfallkasse werden die verschiedenen Möglichkeiten vorgestellt, wie die Eingangs- bzw. Notausgangstüren gegen unerlaubtes Verlassen gesichert werden können. Auch auf die Einbindung der Erziehungsberechtigten bei diesem Thema wird hingewiesen. Darüber hinaus gibt es Informationen zu Nebenfluchtwegen, Brandschutztüren und zur Rolle der Brandschutzhelfenden sowie praktische Hinweise zur Durchführung von Evakuierungsübungen.
Das Infoblatt „Brandschutz und Unfallverhütung in Kindertageseinrichtungen“ ausführliche Hilfestellungen zu diesem Thema.
Auf dem Bildungsportal der Unfallkasse Rheinland-Pfalz finden Sie weitere Informationsblätter.