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Kostenlose Coronatests für alle in rheinland-pfälzischen Kitas tätigen Personen und Kindertagespflegepersonen

Wir verstehen den Wunsch nach Sicherheit und das Bedürfnis, sich und seine Gesundheit zu schützen. Rheinland-Pfalz ermöglicht allen Personen, die in rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege tätig sind, sich einmalig freiwillig und anlassunabhängig auf das Virus testen zu lassen. Vom 17.08.20 bis zum 15.09.2020 können Sie sich, wenn Sie keine Möglichkeit zur Testung aufgrund der anderer Regelungen haben (z.B. als Urlaubsrückkehrer), einmalig kostenlos auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. Die hierdurch entstehenden Kosten werden seitens des Landes getragen.

Hierzu hat das Land eine Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rhein-land-Pfalz getroffen. Die kostenlose Testung kann bei einer rheinland-pfälzischen Kassenarztpraxis oder einer Corona-Ambulanz, Corona-Praxis oder Corona-Sprechstunde der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz durchgeführt werden, die an der oben genannten Vereinbarung teilnimmt. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz.

Informationen über Testangebote in Ihrer Nähe erhalten Sie bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt oder auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (https://www.kv-rlp.de/patienten/wegweiser-coronavirus/corona-anlaufstellen/).

Um das Angebot in Anspruch nehmen zu können, füllen die Mitarbeitenden eine Erklärung aus und lassen sich in dieser vom Träger der Kindertagesstätte bestätigen, dass sie dort tätig sind. Die ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung händigen sie der Praxis bzw. Einrichtung aus, die den Abstrich durchführt. Tagespflegepersonen, die dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, füllen die bei-liegende Erklärung aus und lassen sich von ihrem zuständigen Jugendamt bestätigen, dass sie eine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII haben und im Zeitraum vom 17.08.20 bis zum 15.09.2020 tatsächlich Kinder betreuen. Der Vordruck für die Erklärung wurde allen Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz sowie allen Einrichtungsträgern vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung am 14. August 2020 zugesandt. Weitere Informationen für in Kindertageseinrichtungen tätige Personen enthält das Rundschreiben sowie der entsprechende Vordruck "Erklärung zur Vorlage bei der testenden Praxis/Einrichtung". Informationen für Kindertagespflegepersonen finden Sie im Rundschreiben und im Vordruck "Erklärung zur Vorlage bei der testenden Praxis/ Einrichtung",

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