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Förderung mobiler Luftreinigungsgeräte für Kindertageseinrichtungen

Im Verlauf der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass der Frischluftzufuhr in Räumen, in denen sich mehrere Personen gemeinsam aufhalten, eine große Bedeutung zukommt, weswegen der Kauf oder die Miete von mobilen Luftreinigungsgeräten zur Verringerung der Aerosolkonzentration gefördert wird.

Das Landesjugendamt informierte hierzu Ende Oktober in einem Rundschreiben an die Träger von Kindertageseinrichtungen und Jugendämter. 

Rundschreiben des LJA bezüglich der Informationen zur Förderung der Verbesserung der Lüftungssituation in Räumen von Schulen und Kindertagesstätten

Förderrichtlinie aus dem Amtsblatt (Amtsblatt des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalt Nr. 7/2021)

Hinweis aus dem November 2021: Die Frist für die Antragstellung sowie die Frist für die Inbetriebnahme der mobilen Lüftungsgeräte wird verlängert. Mit einer Änderungsverwaltungsvorschrift wird eine Antragstellung bis zum 31.03.2022 ermöglicht. Die Inbetriebnahme der Geräte muss bis zum 15.04.2022 erfolgen. Die Antragstellung ist deshalb im Vorgriff auf die in Kürze in Kraft tretende Änderung weiterhin möglich. Die Änderungsverwaltungsvorschrift ist nach Veröffentlichung zu finden unter https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/kinder-jugend-und-familie/kindertagesstaetten.

 

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