Anpassungen der Absonderungsverordnung und Corona Bekämpfungsverordnung für Kitas
Das aktuelle Infektionsgeschehens erfordert erneut eine Anpassung an die Regelungen die in Kitas gelten. Dies betrifft die Unterstützung der Kindertagesstätten bei der Bildung von Kooperationen mit qualifizierten Teststellen durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, die Änderungen der Absonderungsregelungen für Kontaktpersonen in KiTa und die Änderungen des § 15 Abs. 2 der 29. CoBeLVO (Kita und Kindertagespflege). Über die aktuellsten Änderungen informiert das LSJV in aktuellen Rundschreiben.
Rundschreiben des LSJV an die Träger von Kindertageseinrichtungen bzgl. der Anpassungen der AbsonderungsVO und CoBeLVO
Anlage zum Rundschreiben bzgl. der Quarantänepflicht aufgrund des Immunstatus