Was muss ich mitbringen, um sozialpädagogische Assistentin/sozialpädagogischer Assistent zu werden?

Der Modellversuch zur praxisintegrierten Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin/zum sozialpädagogischen Assistenten dient dazu, eine neue Ausbildung zu erproben und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Sie richtet sich an all diejenigen, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres im Rahmen von Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozessen unterstützen und begleiten möchten. Darüber hinaus begleiten sie Menschen mit Behinderung jeden Alters, um ihre Selbstbestimmung sowie ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.

Voraussetzungen für die Aufnahme in die dreijährige Berufsfachschule sind 

  • die Berufsreife oder ein gleichwertiger Bildungsstand oder
  • der Nachweis einer mindestens dreijährigen einschlägigen Tätigkeit sowie
  • der Nachweis eines Vertrages über die praktische Ausbildung mit einem geeignet Träger einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe. 

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind außerdem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachzuweisen.

Wohin muss ich mich wenden?

Bewerbungen für den neuen Ausbildungsgang nehmen die entsprechenden Berufsfachschulen entgegen, die an dem Modellversuch teilnehmen. Bewerbungsschluss ist der 01.03.2026.  

Für die Anmeldung ist der Nachweis eines Vertrages über die praktische Ausbildung mit einem geeigneten Träger einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder der Eingliederungshilfe erforderlich.

Um die organisatorischen Abläufe zu erleichtern, kann zur vorläufigen Anmeldung eine Absichtserklärung der Praxiseinrichtung eingereicht werden. Ein gültiger Vertrag ist bis spätestens zum 15.07. des Jahres nachzureichen.

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind außerdem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich.