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Änderung der Förderkriterien für Fortbildungen

Fortbildungen für (pädagogische) Fachkräfte dürfen aufgrund der Corona-Krise eine herabgesetzte Mindestanzahl von fünf Teilnehmer/innen haben.

Fort- und Weiterbildungen der pädagogischen Fachkräfte und Teams in Kindertageseinrichtungen sind und bleiben relevant. Aus diesem Grund gibt es zur Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte und Teams in Kindertageseinrichtungen seit 2006 eine Landesförderung mit eigenem Curriculum und Förderkriterien.

Die Corona-Pandemie verändert jedoch auch den Fortbildungsmarkt. Angesichts der derzeitigen Ausnahmesituation benötigt es eine flexible Administration, um trotz der aktuell schwierigen Bedingungen in der Kindertagesbetreuung Fortbildung zu ermöglichen und die fachliche Arbeit auf diesem Weg weiterhin zu stärken.

Um dem Fortbildungsbedarf der Fachkräfte weiterhin gerecht werden zu können, gibt es inzwischen viele Initiativen zur Umsetzung der Fortbildungen in digitaler Form. Auch die Fortsetzung von bereits aufgenommenen Präsenzmaßnahmen auf digitalem Weg oder die Kombination von schriftlicher und digitaler Form ist denkbar. Alternative Wege, die ebenfalls als förderfähig anerkannt werden, wenn die entsprechende Vermittlung plausibel erscheint.

In der jetzigen Zeit der Notbetreuung in Kitas mit erschwerten Anforderungen an die pädagogische Arbeit mit den Kindern, Dienstplangestaltung etc. erscheinen andere Maßstäbe angebracht, um Fortbildung ermöglichen zu können. Aus diesem Grund lässt das LSJV nach II. 6 der Förderkriterien zeitlich begrenzt eine Ausnahme von der Mindestzahl der Teilnehmenden zu und legt die untere Grenze bei fünf Teilnehmenden fest. Dafür muss vom Antragssteller/ von der Antragstellerin nachvollziehbar dargestellt werden, inwiefern die Reduzierung der Anzahl an Teilnehmenden durch Auswirkungen der Pandemie bedingt ist.

 

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