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Aufnahme von Kindern aus der Ukraine - Rundschreiben des Landesamtes

Der Krieg in der Ukraine zwingt viele Menschen, sich auf die Flucht zu begeben. Unter Ihnen sind viele Frauen und Kinder. Sie werden mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einer Gemeinde zugewiesen und müssen hier ihren Wohnsitz nehmen. Ab dem Zeitpunkt der Zuweisung zu einer Gemeinde haben Kinder ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Rheinland-Pfalz und sind damit berechtigt, eine Kita zu besuchen.
Logo: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Logo: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Viele ukrainische Flüchtlinge wohnen derzeit bereits bei Familienangehörigen oder Bekannten, ohne sich in Erstaufnahmeeinrichtungen zu melden, da sie sich bis zu 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten dürfen. Auch diese Kinder können bei den örtlichen Kitas angemeldet werden. Was im Rahmen der Aufnahme von ukrainischen Kindern zu beachten ist, klärt ein Rundschreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.

 

Weitere Materialien und Informationen zum Umgang mit den Folgen des Krieges in der Ukraine finden Sie auf dem Kitaserver und hier. 

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