Viele ukrainische Flüchtlinge wohnen derzeit bereits bei Familienangehörigen oder Bekannten, ohne sich in Erstaufnahmeeinrichtungen zu melden, da sie sich bis zu 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten dürfen. Auch diese Kinder können bei den örtlichen Kitas angemeldet werden. Was im Rahmen der Aufnahme von ukrainischen Kindern zu beachten ist, klärt ein Rundschreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Weitere Materialien und Informationen zum Umgang mit den Folgen des Krieges in der Ukraine finden Sie auf dem Kitaserver und hier.