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Neues Rundschreiben des Landesamtes: Änderung der Regelungen zur Absonderung

Zum 26. November 2022 wird die „Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen“ (Absonderungs-Verordnung) aufgehoben und durch die Schutzmaßnahmen-Verordnung ersetzt. Damit müssen sich künftig positiv getestete Personen nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Die neuen Regelungen sehen in diesen Fällen absonderungsersetzende Schutzmaßnahme vor.
© 123rf_Sasi_Ponchaisang

Die für Kindertageseinrichtungen relevanten Änderungen sind dem Rundschreiben
Nr. 46/2022 des Landesjugendamtes zu entnehmen.
Das Rundschreiben Nr. 47/2022 dient der Weitergabe an Eltern und Sorgeberechtigte von Kindern in Kindertagesstätten. 

Die aktuellen Rundschreiben können Sie hier einsehen: 

Rundschreiben Landesjugendamt Nr. 46/2022

Elternanschreiben Landesjugendamt Nr. 47/2022

Die neue Landesverordnung finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/.

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