Mit dem Rundschreiben Nr. 18/2022 hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung über die Möglichkeiten zur Aufnahme und Betreuung von aus der Ukraine geflüchteter Kinder informiert.
Damit geht die Möglichkeit einher, zusätzliche Kräfte zur Betreuung dieser Kinder einzustellen.
Um weiteren Entwicklungen vorausschauend begegnen zu können, und um die gewährte Unterstützung und die Bereitschaft zur Hilfe sichtbar zu machen, sind im webbasierten Landesverfahren KiDz neue Erfassungsmerkmale hinzugefügt worden.
Die seit dem Start des KiTaG im Juli 2021 zu erfassenden Kinder- und Personaldaten können durch die Träger nun ergänzt werden. Neu aufgenommene Kinder aus der Ukraine bzw. im Zuge dessen neu eingestellte Kräfte können Sie somit ebenfalls korrekt erfassen. Über die monatliche Datenfreigabe übermitteln Sie auch diese Informationen. Es entsteht somit an dieser Stelle kein Mehraufwand. Weitere Informationen zur Erfassung finden Sie im entsprechenden Schreiben des Landesamtes.
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