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Kindertagesstätten: Zehn Jahre Beitragsfreiheit in Rheinland-Pfalz

Zehn Jahre Beitragsfreiheit: Rheinland-Pfalz gehört zur Spitzengruppe bei der Kindertagesbetreuung
Am 1. September 2007 wurden die Elternbeiträge für Kinder ab dem 2. Lebensjahr in Kindergärten schrittweise abgeschafft und rheinland-pfälzische Familien dauerhaft finanziell entlastet. „Allen Kindern soll unabhängig von ihrer sozialen Herkunft eine gute frühe Bildung ermöglicht werden. Die Geschichte der Beitragsfreiheit in Rheinland-Pfalz ist eine Erfolgsgeschichte. 97 Prozent aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren besuchen in Rheinland-Pfalz einen Kindergarten. Damit trägt die Beitragsfreiheit maßgeblich zur Chancengleichheit in unserem Land bei. Und dass das gut gelingt, haben gerade erst die jüngsten Ergebnisse des Bildungsmonitors gezeigt“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig heute in Mainz.
„Die Kindertagesstätte ist eine selbstverständliche Ergänzung zu Bildung und Erziehung in der Familie. Sie stellt die erste Stufe des Bildungssystems dar. Die Abschaffung der Kindergartenbeiträge unterstreicht zum einen den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Einrichtungen am Beginn der institutionellen Bildungsbiografie der Kinder. Zugleich setzt sie Anreize für den Besuch der Einrichtung“, erklärte die Bildungsministerin und ergänzte: „Die Beitragsfreiheit des Kindergartenbesuchs und der Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung verschaffen den Eltern Sicherheit und Entlastung. Damit leisten wir einen großen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Dass Rheinland-Pfalz neben dem quantitativen Ausbau der Kindertagesstätten auch qualitativ gut aufgestellt ist, hat Anfang dieser Woche das aktuelle <link http: www.laendermonitor.de de startseite external-link-new-window>Ländermonitoring zur frühkindlichen Bildung gezeigt. Durchschnittlich kümmert sich eine Fachkraft um 3,5 Unter-Dreijährige. Bei den drei- bis sechsjährigen Kindern sind es 8,6 Kinder pro Erzieherin/Erzieher. „Mit diesen Werten gehören wir im bundesweiten Vergleich zur Spitzengruppe. Das freut uns sehr“, sagte Hubig.

In der anstehenden Novelle des Kindertagesstättengesetzes werde es nun darum gehen, die Qualität weiter zu steigern, sowie die Finanzierungssysteme zu definieren und ein systematisches Monitoring zu entwickeln.

Hintergrundinformationen:
Mit dem Landesgesetz zum Ausbau der frühen Förderung vom 15.12.2005 wurde 2006 das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei. Am 1. September 2007 trat das Dritte Änderungsgesetz zum Kindertagesstättengesetz in Kraft, mit dem die weitere schrittweise Abschaffung der Kindergartenbeiträge beschlossen wurde. Seit dem 1. August 2010 ist der Besuch des Kindergartens für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr beitragsfrei.
Grundsätzlich zuständig für die Kindertagesbetreuung sind die Träger der Jugendhilfe und damit die Städte und Landkreise. Dazu kommen freie oder private Träger von Kindertagesstätten. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen jährlich mit mehr als 600 Millionen Euro bei der Kindertagesbetreuung. Rund 122 Millionen Euro davon entfallen auf die Erstattung der Einnahmeausfälle durch die Beitragsfreiheit.
Zum 1. März 2017 gab es 44 Krippen und 1.735 Kindergärten in Rheinland-Pfalz. Insgesamt waren 173.310 Plätze in Kindertageseinrichtungen vorhanden.

 

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