Zusätzliche Berufsbilder
Bei der Neufassung der Vereinbarung in 2021 hat die Verantwortungsgemeinschaft die Kitas moderat, kontrolliert und konzeptionell begründet für andere Professionen als den Beruf der Erzieherin und des Erziehers geöffnet. Damit wurden multiprofessionelle Teams möglich. „Multiprofessionelle Teams stärken wir erneut. Auch Lehrkräfte aller Schularten, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger sowie Physiotherapeutinnen und –therapeuten können nun als pädagogische Fachkräfte in den Kitas angestellt werden. Haus- und Familienpflegerinnen und –pfleger können zudem als pädagogische Fachkräfte in Assistenz eingesetzt werden“, erläuterte die Ministerin eine zentrale Neuerung.
Leichtere Einstellung von Menschen mit ausländischen Abschlüssen
Eine weitere Neuerung betrifft die Einstellung von Menschen mit ausländischen Abschlüssen. Sie wird in drei Punkten vereinfacht: Die sehr zeit- und kostenintensive Zeugnisbewertung von Studienabschlüssen durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist keine Einstellungsvoraussetzung mehr. Es genügt nun, einen Abgleich mit der Datenbank anabin der ZAB vorzunehmen. Dort können die Träger als Arbeitgeber selbst prüfen, welche Abschlüsse von welcher Universität bisher anerkannt wurden. Liegt dort eine Anerkennung durch die ZAB vor, kann die Person unabhängig von ihrer individuellen Anerkennung in der Kita arbeiten. Daneben können Personen, die bisher lediglich eine Teilanerkennung als staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher haben, nun als pädagogische Fachkraft angestellt werden. Bei den erforderlichen Sprachniveaus schließlich entscheidet künftig der Träger, ob die vorhandenen Sprachkenntnisse ausreichen, um die Arbeit aufzunehmen. Das B2-Niveau für pädagogische Fachkräfte bzw. das C1-Niveau für Leitungskräfte soll dann berufsbegleitend angestrebt werden.
Weniger Bürokratie bei profilergänzenden Fachkräften
Profilergänzende Fachkräfte, die mit der Fachkräftevereinbarung 2021 eingeführt wurden, können ebenfalls leichter und schneller in der Kita eingesetzt werden. Ihr Einsatz muss bisher und auch künftig immer in der pädagogischen Konzeption der Kita begründet sein und die Personen müssen eine pädagogische Basisqualifizierung erhalten. Nicht mehr nötig ist die vorherige Zustimmung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) als Betriebserlaubnisbehörde für ihren Einsatz. Damit wird Bürokratie abgebaut und die Träger können schneller agieren.
Sichere Mitfinanzierung des Landes
Ein weiterer Punkt betrifft zudem die Eingruppierung von Fachkräften und ihre Gegenfinanzierung durch das Land. Grundlage ist der Tarifvertrag, verantwortlich für die konkrete Eingruppierung die jeweiligen Arbeitgeber. Das Land weist mit der Fachkräftevereinbarung und einem begleitenden Rundschreiben darauf hin, unter welchen Umständen höhere tarifliche Eingruppierungen möglich sind und dass es diese dann mitträgt. „Als Land fördern wir so beispielsweise eine Eingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern in die Tarifgruppe 8b mit, wenn die Fachkräfte besonders schwierige fachliche Tätigkeiten übernehmen. Damit geben wir den Arbeitgebern Sicherheit, mit welcher Förderung des Landes sie planen können, und wir tragen unseren Teil zu attraktiven Rahmenbedingungen bei. Bereits im Kita-Gesetz haben wir festgelegt, dass das Land sich automatisch z.B. an Tarifsteigerungen beteiligt“, so die Ministerin.
Von der Vertretungskraft zur Fachkraft
Erstmals werden in der Fachkräftevereinbarung zudem Vertretungskräfte erwähnt. Rheinland-Pfalz hat die besondere Situation, dass Vertretungskräfte ab dem ersten Tag vom Land mitfinanziert werden. Das hilft, im konkreten Fall den Kita-Alltag zu sichern, kann aber zugleich eine Chance sein, neue Fachkräfte zu gewinnen. Die Fachkräftevereinbarung fordert Träger daher explizit auf, Vertretungskräfte auf die Möglichkeiten der Weiterqualifizierung hinzuweisen.
„Die gesamte Verantwortungsgemeinschaft muss alle gegebenen Möglichkeiten nutzen, um einen guten und sicheren Kita-Alltag zu organisieren. Kinder und Eltern brauchen Verlässlichkeit, dass sie jeden Tag auf die Kita zählen können: Diese Rechtsansprüche müssen wir alle, insbesondere die Kommunen, sichern. Die Fachkräfte brauchen die Sicherheit, dass ausreichend Kolleginnen und Kollegen in der Einrichtung sind, und sie nicht überlastet werden. Die überarbeitete Fachkräftevereinbarung ist dafür ein weiterer Baustein. Er fügt sich nahtlos in unsere bisherigen Anstrengungen ein, von der Fachkräftekampagne ‚Werde Erzieherin oder Erzieher‘ über das Aktionsforum bis hin zu den Konsultationskitas“, so Bildungsministerin Hubig abschließend.
Die aktuellen Maßnahmen des Landes, um mehr Fachkräfte zu gewinnen, sind unter https://bm.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/von-aktionsforum-bis-onlinezugangsgesetz-bildungsministerin-dr-stefanie-hubig-fachkraeftesicherung-ist-und-bleibt-schwerpunkt zusammengefasst.