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Kita-Zukunftsgesetz ist modern und gerecht! Alle profitieren!

Zur heutigen Berichterstattung in der Rheinzeitung „So trickst das Land bei der Kita-Novelle“ von Carsten Zillmann (RZ, 16.5.2019) erklärt Dr. Sabine Schmidt, Pressesprecherin im rheinland-pfälzischen Bildungsministerium:

Die Darstellungen im heute erschienenen Artikel sind falsch. Richtig ist:

  • Das Land finanziert nicht die Zahl der Kinder, sondern die Plätze in den Kindertagesstätten mit und diese sind mit Stunden hinterlegt. Wenn ein Kind einen Ganztagsplatz mit achtstündiger Betreuung hat, dann ist dieser Platz entsprechend personalisiert und bei einem neunstündigen Platz steigt die Personalquote natürlich ebenfalls. Und zwar unabhängig davon, ob das Kind an zwei Tagen der Woche gegebenenfalls etwas früher abgeholt wird, das Kind aufgrund des Familienurlaubs die Kita eine Woche nicht besucht oder während des Jahres aus der Kita abgemeldet wird.
  • Die Personalausstattung der Kita verändert sich keineswegs, wenn die Kita nicht voll ausgelastet ist. Das ist gerade der Vorteil für die Jugendämter! Die Jugendämter machen eine Bedarfsplanung und planen Plätze, die das Land mitfinanziert. 20 Prozent dieser Plätze können bis zum Ende eines Kita-Jahres unbelegt bleiben. Diese Regelung entspricht der Realität der Kindertagesstätten, da Kinder über das Jahr hinweg eingewöhnt werden und es deshalb regelmäßig in den Kitas so ist, dass Plätze unbelegt sind.
  • Bei der Personalberechnung enthält der Artikel mehrere Fehler. Grundsätzlich berechnet sich die Personalausstattung wie folgt:
    1. Es gibt eine Sockelpersonalisierung für alle Kitas, zu der in allen Fällen auch die Leitungszeit hinzukommt.
    2. Im Artikel nicht erkennbar berücksichtigt sind die Zeitanteile für Praxisanleitung, die allen Kitas, die ausbilden, zusteht.
    3. Außerdem lässt der Bericht völlig außer Acht, dass das Sozialraumbudget von 50 Millionen Euro hinzukommt. Damit können rund 2.000 Stellen finanziert werden, über die die Jugendämter verfügen können und die sie verteilen sollen. Auch sie werden die Personalisierung in den Kitas verbessern.
  • Ob und wie Eltern nachweisen müssen, dass sie eine Ganztagsbetreuung brauchen, regeln die Jugendämter, nicht das Land. Wichtig für die Landesregierung ist, dass wir jetzt eine gesetzliche Grundlage schaffen, die sich an der Lebenswirklichkeit rheinland-pfälzischer Eltern orientiert. Und das sind 2019 ganz ohne Zweifel sieben Stunden Betreuungszeit am Stück. Das ist – nach Ansicht aller – bedarfsgerecht.

Grundsätzlich gilt: Rheinland-Pfalz ist das Land der frühkindlichen Bildung. Landesweit haben wir durchschnittlich einen sehr guten Betreuungsschlüssel für unsere Kitas, allerdings gibt es nach heutigem Stand von Altenkirchen bis Zweibrücken noch deutliche Unterschiede in der Personalisierung unserer Kindertagesstätten. Das Kita-Zukunftsgesetz stellt jetzt die Weichen dafür, dass für alle Kinder in Rheinland-Pfalz gleich gute Bedingungen entstehen. Dabei ist uns eines ganz wichtig: Keine Kita muss sich verschlechtern, im Gegenteil: alle können profitieren!

Im Übrigen weist die Landesregierung die Behauptung, sie trickse, entschieden zurück. Der Gesetzentwurf legt – so wie das umfangreiche Informationsmaterial das auf der Homepage des Bildungsministeriums zu finden ist – alle Regelungen, ihre Begründungen sowie ihre Auswirkungen vollständig offen.

 

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