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Mehr Personal und mehr Qualität – Kita-Zukunftsgesetz bringt landesweit Verbesserungen für unsere Jüngsten

Zur aktuellen Berichterstattung zum Kita-Zukunftsgesetz stellt das Bildungsministerium klar: Rheinland-Pfalz ist das Land der frühkindlichen Bildung. Wir sind bundesweit Vorreiter bei der Gebührenfreiheit, der Qualität und der Personalisierung unserer Kitas. Mit dem Kita-Zukunftsgesetz legen wir in allen Bereichen noch einmal deutlich zu. Im Beitrag der Allgemeinen Zeitung („Kitas: Den Kreisen schwant Übles“, AZ vom 3.5.2019) werden insbesondere von den Landkreisen und CDU-Abgeordneten einige Behauptungen aufgestellt, die nicht korrekt sind. Anbei die Richtigstellung:

Zur Personalsituation:   

Mit dem Kita-Zukunftsgesetz sorgen wir landesweit für einheitliche Standards und eine gute Personalsituation überall im Land. Dafür gibt das Land bereits heute pro Jahr 700 Millionen Euro aus. Dazu kommen mit dem Kita-Zukunftsgesetz noch einmal 80 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich und verstetigt.       

Konkret bedeutet das für:

  • den Kreis Mainz-Bingen: ein Sozialraumbudget von rund 2,27 Millionen Euro und zusätzliche Stellen im  unteren dreistelligen Bereich.
  • den Kreis Bernkastel-Wittlich: ein Sozialraumbudget von rund 1,13 Millionen Euro und zusätzliche Stellen im mittleren zweistelligen Bereich.
  • den Kreis Alzey-Worms: ein Sozialraumbudget von rund 1,43 Millionen Euro und zusätzliche Stellen im unteren dreistelligen Bereich.
  • den Kreis Bad-Kreuznach: ein Sozialraumbudget von rund 1,13 Millionen Euro und zusätzlichen Stellen im mittleren zweistelligen Bereich.
  • den Kreis Trier-Saarburg: ein Sozialraumbudget von rund 1,37 Millionen Euro und zusätzliche Stellen im unteren dreistelligen Bereich.

„Das sogenannte Sozialraumbudget, aus dem beispielsweise Mittel für die Inklusion behinderter Kinder kommen soll, sei zu niedrig bemessen.“     

  • Richtig ist: Mit dem Sozialraumbudget stehen landesweit 50 Millionen Euro zusätzlich für besondere Bedarfe bereit. Besondere Bedarfe sind beispielsweise Kita-Sozialarbeit oder die Arbeit von interkulturellen Fachkräften, Logopädinnen und Logopäden etc.      
  • Die Mittel für die Inklusion behinderter Kinder kommen nicht aus dem Sozialraumbudget, sondern werden über die Mittel aus dem Ausführungsgesetz des Landes zum neuen Bundesteilhabegesetz (AGBTHG) gewährt. Jedes Kind hat einen individuellen Anspruch auf Teilhabe, auch in der Kita. Dieser Anspruch ist künftig über das BTHG zu erfüllen. Das heißt: Die Mittel für Inklusion kommen grundsätzlich nicht aus dem Kita-Zukunftsgesetz. ABER: Dort, wo in Ausnahmefällen dennoch Bedarf bleibt, kann Personal zusätzlich aus dem Sozialraumbudget finanziert werden!

„Auch die 13,5 Millionen Euro für den Um- und Einbau von Küchen deckten nur den ‚Bruchteil des landesweiten Investitionsbedarfs‘ ab.“          

  • Richtig ist: Kitas gehören in den Aufgabenbereich der Kommunen. Diese müssen ein Angebot machen, das die Bedarfe der Eltern abdeckt: Und das sind heutzutage sieben Stunden am Stück, ohne dass die Kinder mittags nach Hause müssen und erst nachmittags wieder zur Kita gebracht werden dürfen. Sie sollen – so steht es auch im aktuellen Kita-Gesetz – ein Mittagessen bekommen.
  • Sehr viele Kitas und Träger erfüllen diese Bedarfe heute schon. Mehr als 90 Prozent bieten bereits ein Mittagessen an.
  • Künftig müssen sich auch die anderen Kitas auf den Weg machen. Dazu sieht das Kita-Zukunftsgesetz genug Zeit vor – nämlich mehrere Jahre. Und die Landesregierung unterstützt sie dabei zuverlässig, schnell und unbürokratisch mit 13,5 Millionen Euro. Kitas, die noch keine Küche haben, bekommen dabei 10.000 Euro, Kitas, die bereits über Küchen verfügen, 5.000 Euro.




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