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Neu: anlasslose Testmöglichkeiten auf SARS-CoV-2 für Mitarbeiter/innen in Kindertagesstätten

Die Landesregierung möchte damit dazu beitragen, dass die Sicherheit in den Kindertagesstätten gewährleistet ist und eröffnet Mitarbeiter/innen von Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, sich auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 testen zu lassen, unabhängig davon, ob sie als Kontaktperson gilt.

Bisher hatten Mitarbeiter/innen oder Mitarbeiter in einer Kindertagesstätte in Rheinland-Pfalz nur die Möglichkeit, sich auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 testen zu lassen, wenn sie Kontaktperson der Kategorie II waren.


Das wird nun geändert: Personal in den Kitas darf sich jederzeit ohne Anlass testen lassen.


Das Verfahren bleibt so, wie es bereits mit dem Rundschreiben 12/2021 vom 20. Januar 2021 sowie dem dazugehörigen Ablaufplan dargestellt wurde. Nähere Informationen finden sie auch auf der Homepage des LSJV.

 

 

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