Bisher hatten Mitarbeiter/innen oder Mitarbeiter in einer Kindertagesstätte in Rheinland-Pfalz nur die Möglichkeit, sich auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 testen zu lassen, wenn sie Kontaktperson der Kategorie II waren.
Das wird nun geändert: Personal in den Kitas darf sich jederzeit ohne Anlass testen lassen.
Das Verfahren bleibt so, wie es bereits mit dem Rundschreiben 12/2021 vom 20. Januar 2021 sowie dem dazugehörigen Ablaufplan dargestellt wurde. Nähere Informationen finden sie auch auf der Homepage des LSJV.