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Neues Rundschreiben für die Kindertagespflege zu den aktuellen Corona-Maßnahmen

Das Rundschreiben Nr. 77/2020 des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung informiert über die „Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 13. Dezember 2020: Konsequenzen für die Kindertagespflege"
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Mit weiteren Kontakteinschränkungen und Einschnitten auch bei Wirtschaft und Handel sowie im privaten Umfeld soll nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin am 13. Dezember 2020 die Anzahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden. Dies gilt auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen, für die ein Regelbetrieb bei dringendem Bedarf seitens des Ministeriums für Bildung und des Landesjugendamtes ausgesprochen wurde.

Das Rundschreiben über die „Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 13. Dezember 2020: Konsequenzen für die Kinderta-gespflege“ informiert darüber, dass empfohlen wird, diese Vorgaben auch für die Kindertagespflegepersonen in eigener Zuständigkeit umzusetzen. Ob und unter welchen Bedingungen die Förderung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe weiterhin erfolgen kann, ist vor Ort zu entscheiden.

 

 

 

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