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Neues Rundschreiben für Kindertagesstätten zu den aktuellen Corona-Maßnahmen

Das Rundschreiben Nr. 75/2020 des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung informiert über die „Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 13. Dezember 2020: Regelbetrieb in den Kindertagesstätten bei dringendem Bedarf“.
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Das Rundschreiben über die „Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 13. Dezember 2020: Regelbetrieb in den Kindertagesstätten bei dringendem Bedarf“ informiert darüber, dass Rheinland-Pfalz – zusammen mit vielen anderen Bundesländern – den Weg geht, der im Beschluss vom Sonntag, 13.12.2020 festgelegt ist: in Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen in der Zeit vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 möglichst wenig Kontakte stattfinden und deshalb die Kinder, wenn es geht, zu Hause betreut werden. Gleichzeitig muss für die Kinder, deren Eltern dies nicht sicherstellen können, die Kita geöffnet bleiben.

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