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Regelbetrieb bei dringendem Bedarf in den Kindertagesstätten verlängert/ Prüfung einer höheren Impfpriorisierung für Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat zusammen mit der Bundeskanzlerin am 10.02.2021 beschlossen, dass der Lockdown weiter verlängert werden muss, wodurch der Regelbetrieb bei dringendem Bedarf in der Kita fortgesetzt wird. Des Weiteren wird geprüft, ob die Impfverordnung kurzfristig geändert wird, so dass Personen, die die Kleinsten betreuen prioritär geimpft werden könnten.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat zusammen mit der Bundeskanzlerin am 10.02.2021 beschlossen, dass der Lockdown weiter verlängert werden muss. Kontaktreduzierung und die Einhaltung von Hygienemaßnahmen sind weiterhin oberstes Gebot, damit sich die positive Entwicklung bei den Infektionszahlen fortsetzt. Schon in ihren letzten Beschlüssen haben die Regierungschefinnen und -chefs und die Bundeskanzlerin jedoch auf die besondere Bedeutung geöffneter Kinderbetreuungsangebote und Schulen für Kinder und Eltern im Hinblick auf Bildung, soziale Teilhabe und Vereinbarkeit von Familie und Beruf hingewiesen. Deshalb hat Rheinland-Pfalz von Beginn an entschieden, die Kitas für bestimmte Bedarfe geöffnet zu halten, und empfohlen, für die Kindertagespflege analog zu verfahren.

Der derzeit geltende Regelbetrieb bei dringendem Bedarf soll zunächst fortgeführt werden. Wir appellieren weiterhin an die Eltern, ihre Kinder nur dann in die Einrichtungen zu geben, wenn sie keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, oder wenn es aus Gründen des Kindeswohls geboten ist, dass die Kinder die Kita besuchen. Wenn sich das Infektionsgeschehen und die Gesamtsituation weiterhin so positiv entwickeln, können dann zeitnah weitere Schritte gegangen werden.

Der Beschluss von Bund und Ländern hält weiterhin fest, dass vermehrte Schnelltests die sichere Betreuung und Bildung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren sollen. Dies wird in Rheinland-Pfalz bereits jetzt ermöglicht: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin den Kitas und der Kindertagespflege können sich jederzeit anlasslos und kostenfrei testen lassen.

Weitere Sicherheit werden die Impfungen gegen das Corona-Virus geben. Der Beschluss lässt den Willen erkennen, diejenigen Personen prioritär zu impfen, die die Kleinsten betreuen und bei denen die konsequente Einhaltung von Abständen in der pädagogischen Arbeit am schwersten umzusetzen ist. Derzeit sind Erzieherinnen und Erzieher für die Kategorie 3 mit erhöhter Priorität vorgesehen. Geprüft wird nun, ob sie in die Kategorie 2 mit hoher Priorität aufgenommen werden. 

Rundschreiben von BM und LSJV zu den oben genannten Punkten für den Bereich der Kindertageseinrichtungen

Rundschreiben von BM und LSJV zu den oben genannten Punkten für den Bereich der Kindertagespflege 

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