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Rundschreiben zur Kindertagesbetreuung vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens für pädagogische Fachkräfte

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Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat neue Rundschreiben zum Umgang in Kitas mit dem Infektionsgeschehen herausgegeben. Ein Thema der Rundschreiben ist gerade in Kitas mit offenem Konzept die Prüfung der Einrichtung von festen Gruppen, um die Kontakte zu reduzieren. Eine Entscheidung muss jeweils vor Ort getroffen werden. Träger, Kita-Leitung und Fachkräfte, Eltern und Jugendamt kennen die Situation in der Kita am besten und müssen gemeinsam entscheiden, was sie umsetzen können. Dabei ist zu beachten, dass alle Kinder weiterhin in dem gewohnten Umfang betreut werden können. Die Kitas befinden sich weiterhin im Regelbetrieb. Das heißt, dass grundsätzlich die Rechtsansprüche der Kinder auf eine Kindertagesbetreuung in vollem Umfang gelten, Eltern also Anspruch auf den Betreuungsumfang haben, den sie mit der Einrichtung im Betreuungsvertrag für ihr Kind vereinbart haben. Aus Sicht der Einrichtung bedeutet der Regelbetrieb auch, dass der KitaBetrieb wieder so stattfindet, wie er in der Betriebserlaubnis für die Kita vereinbart ist.

Anschreiben an alle Kindertageseinrichtungen

Anschreiben an alle Eltern und Sorgeberechtigte

Anschreiben zur Sicherung der Kindertagesbetreuung

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