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Stufenweiser Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung

Die Kindertagesbetreuung soll behutsam in vier Phasen wieder geöffnet werden. Das haben die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder und das Bundesfamilienministerium in einem gemeinsamen Beschluss empfohlen. Dabei soll das Infektionsgeschehen kontinuierlich beobachtet werden.

Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) hat gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium unter Federführung der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg über mögliche Optionen eines schrittweisen Wiedereinstiegs in den Normalbetrieb der Kindertagesbetreuung beraten und eine Empfehlung für einen gemeinsamen Rahmen der Länder für einen stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote von der Notbetreuung hin zum Regelbetrieb im Kontext der Corona-Pandemie verfasst. Die für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Ressortverantwortlichen der Länder und des Bundes empfehlen, in den kommenden Wochen und Monaten aus bildungs- und entwicklungspsychologischen Gründen einen behutsamen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung in vier Phasen zu ermöglichen.

Die fachliche Grundlage für den Beschluss hatte zuvor die in der JFMK für Kindertagesbetreuung zuständige Arbeitsgruppe Kita unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise aus den Bereichen Kindheitspädagogik und Hygiene erarbeitet. Der Beschluss der JFMK und des Bundesfamilienministeriums wird in die Beratung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 30. April einfließen. Oberstes Ziel ist unverändert, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Infektionsketten zu unterbrechen, um schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Dennoch müssen die Belange der Kinder, gerade der Kleinkinder, und die Bedarfe der Eltern stärker berücksichtigt werden.

Die Jugend- und Familienministerkonferenz ist sich einig, dass die gegenwärtigen Beschränkungen einen schweren Einschnitt für die Kinder darstellen. Sie haben daher beschlossen, dass die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in den Ländern behutsam und stufenweise und unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation vor Ort in den folgenden vier Phasen wieder geöffnet werden sollen: von der aktuell bestehenden Notbetreuung (1), über eine erweiterte Notbetreuung (2), einen eingeschränkten Regelbetrieb (3) bis zurück zum vollständigen Regelbetrieb (4).

Bei einem behutsamen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung muss nach Ansicht der JFMK das Infektionsgeschehen kontinuierlich beobachtet und neu bewertet werden. Darüber hinaus muss auch auf die besondere Situation der Erzieherinnen und Erzieher sowie Tagespflegepersonen eingegangen werden.

Zur Entlastung der Familien schlagen die Ministerinnen und Minister des Bundes und der Länder zudem vor, die Öffnung von Spielplätzen und Einzelspielgeräten im öffentlichen Raum zu überprüfen. Außerdem soll die Erlaubnis familiärer Betreuungsformen in Betracht gezogen werden, um Kindern, die im Rahmen der stufenweisen Öffnung nicht an der Kindertagesbetreuung teilnehmen können, ein kleines Maß sozialer Kontakte zu ermöglichen und ihre Eltern zu entlasten.

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