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Rundschreiben des LSJV: Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 03. März 2021 in Rheinland-Pfalz:

 Regelbetrieb bei dringendem Bedarf in den Kindertagesstätten verlängert bis 15. März 2021  Alle Vorschulkinder können die Kitas ab 08. März 2021 besuchen  Für alle Kinder geplant: Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen ab 15. März 2021

Der Lockdown und das verantwortungsbewusste Verhalten der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer hat den Inzidenzwert im Land maßgeblich sinken lassen. Die Erzieherinnen und Erzieher und die Beschäftigten in Kitas werden aktuell geimpft. Mitte März werden nahezu alle, die sich schon haben registrieren lassen, ihre erste Impfung erhalten haben. Sie können sich darüber hinaus schon jetzt jederzeit anlasslos testen lassen.
Die aktuelle Studie des Landesuntersuchungsamtes zeigt zudem, dass das Risiko einer Ansteckung in Kindertagesstätten deutlich weniger von den Kindern ausgeht als von den Erwachsenen. Gleichwohl bleibt das Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin besonders bedeutsam – insbesondere auch beim Umgang von Erwachsenen miteinander. Angesichts der Gesamtsituation kann deshalb jetzt verantwortet werden, ab 8. März 2021 weitere Schritte zur Öffnung der Kitas zu gehen.


Regelbetrieb bei dringendem Bedarf in den Kindertagesstätten verlängert bis 15. März 2021


Bis zum 15. März 2021 bleibt es bei dem Appell an die Eltern, ihre Kinder nur bei dringendem Betreuungsbedarf in die Kita zu schicken. Wer in der Lage ist, seine Kinder weiterhin zuhause zu betreuen, kann für die Dauer dieses Appells Kinderkrankentage in Anspruch nehmen.


Alle Vorschulkinder können die Kitas ab 8. März 2021 besuchen


Um den Übergang von der Kita in die Grundschule gut vorzubereiten, dürfen die Vorschulkinder die Kitas ab dem 8. März 2021 ohne Einschränkung besuchen. Sie sollen noch möglichst viel Zeit vor dem Wechsel in die Schule in ihrer Kita verbringen können. Eine zusätzliche Besuchsmöglichkeit ab diesem Datum soll auch für solche Kinder gelten, die zwar keine Vorschulkinder sind, aber durch die aktuelle Situation ganz besonders belastet.


Für alle Kinder geplant: Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen ab 15. März 2021


Unter der Einschränkung, dass das Infektionsgeschehen es zulässt, soll ab dem 15. März 2021 der Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen starten, zumal sehr viele Erzieherinnen und Erzieher dann weitestgehend den Schutz durch die erste Corona-Impfung erhalten haben. Klar ist aber auch: Der Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen kann kein völliger Normalbetrieb sein. Unter Umständen und je nach Situation vor Ort kann es auch zu Einschränkungen des Betreuungsangebots kommen – gerade in den Hol- und Bringzeiten der Kinder. Derartige Einschränkungen werden im Einvernehmen zwischen Träger, Leitung und Elternausschuss beschlossen.

Rundschreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung und des Ministeriums für Bildung RLP an  die Träger und Beschäftigten von Kindertagesstätten bzgl. der Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 03. März 2021

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