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Verlängerung der Teststrategie in Kindertagesstätten bis 30. Juni 2021

Die Teststrategie sieht vor, dass für berechtigtes Personal in Kindertagesstätten Selbsttests zur Verfügung gestellt werden (siehe Rundschreiben LJA 32/2021). Dieses Angebot startete am 7. April 2021 und wird nun bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Träger von Kindertagesstätten müssen für die neue Lieferung bis Ende Juni nichts Weiteres veranlassen.

Die Teststrategie sieht vor, dass für berechtigtes Personal in Kindertagesstätten Selbsttests zur Verfügung gestellt werden (siehe Rundschreiben LJA 32/2021). Dieses Angebot startete am 7. April 2021 und war zunächst auf sieben Wochen bis einschließlich der 20. Kalenderwoche befristet.

Diese Teststrategie wird nun zeitlich befristet ab der 21. Kalenderwoche bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Träger von Kindertagesstätten müssen für die neue Lieferung bis Ende Juni nichts Weiteres veranlassen.


Für die nächste Lieferung der Selbsttests werden die bisherigen Angaben im Online-Portal zu Grunde gelegt. Es wird automatisch anhand der dort angegebenen Anzahl der zu Selbsttests berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die genaue Liefermenge für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2021 berechnet. Das Angebot umfasst weiterhin zwei kostenlose freiwillige Selbsttests je berechtigter Mitarbeiterin / berechtigtem Mitarbeiter pro Woche. Die Selbsttests sind ausschließlich für das berechtigte Personal zur dienstlichen Verwendung in den Kindertagesstätten vorgesehen.


Bitte beachten Sie, dass die kostenlosen und freiwilligen Selbsttests aus Infektionsschutzgründen weiterhin genutzt werden sollten, auch wenn einzelne Personen in den Kindertagesstätten bereits vollständig geimpft oder von einer COVID-19-Infektion genesen sind (siehe hierzu ausführlicher SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung; Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen; COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung). Ein individuelles Infektionsrestrisiko besteht nach aktuellem Kenntnisstand auch bei geimpften und genesenen Personen.


Die Beschaffung und Verteilung erfolgt wie bisher durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). Die Auslieferung wird durch einen externen Logistikpartner koordiniert und startet voraussichtlich ab der 20. Kalenderwoche. Die Auslieferung der Selbsttests wird abhängig von der genauen Anzahl über gängige Versanddienstleister oder aber eine Spedition durchgeführt. Die Lieferung ist für Sie kostenfrei. Bei Fragen zur Lieferung wenden Sie sich bitte direkt an den Logistikpartner:
lieferservicelsjv@hensel-logistik.de oder Tel.: 06721/1596242

Rundschreiben des LJA zu SARS-CoV-2 Selbsttests für das Personal in rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten – Verlängerung bis zum 30. Juni 2021

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