Kita-Träger, Kita-Leitung, pädagogische Fachkräfte und Elternausschuss tragen gemeinsam eine besondere Verantwortung für die Qualität in der Kindertagesstätte. Seit dem 1. Juli 2021 ist für alle Kitas in Rheinland-Pfalz eine Struktur für diese Kooperation und Verantwortungsgemeinschaft vorgesehen: der Kita-Beirat nach § 7 des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG). Danach treffen sich alle Gruppen, die Verantwortung für das Wohl der Kinder tragen, sowie eine pädagogische Fachkraft, die die im pädagogischen Alltag gewonnenen Perspektiven der Kinder einbringt, gemeinsam. In der Regel erfolgt dies einmal jährlich. Gegenstand ihrer Beratung sind grundsätzliche Angelegenheiten, welche die strukturellen Grundlagen der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit einer Tageseinrichtung betreffen.
Die Handreichung zum Kita-Beirat steht allen Verantwortlichen, Beteiligten und Interessierten ab sofort zum Download auf den Websites des Kita-Servers sowie des IBEB zur Verfügung.