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Hubig/Raab: Bund soll Qualität und Teilhabe für Kitabetreuung langfristig unterstützen

Die Länder haben auf Initiative von Rheinland-Pfalz zum Entwurf des Familienentlastungsgesetzes gefordert, dass sich der Bund dauerhaft auch über 2022 hinaus an den entstehenden Kosten zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung von jährlich mindestens 2 Mrd. Euro beteiligt.

Bei den demnächst anstehenden Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes müsse die Verstetigung  der Finanzierung mit Bundesmitteln sichergestellt werden. Die im Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kita-Betreuung (Gute-Kita-Gesetz) vorgesehenen qualitativen Verbesserungen wären andernfalls nicht auf Dauer gewährleistet.

Rheinland-Pfalz hatte diesen Antrag gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen heute in den Bundesrat eingebracht. In der Stellungnahme der Länder zum Entwurf des Familienentlastungsgesetzes begrüßen diese die Zusage des Bundes, mit zusätzlichen Mitteln Qualitätsverbesserungen einschließlich Entlastung bei Elternbeiträgen bis hin zur Beitragsfreiheit in der Kindertagesbetreuung mitzutragen. Es sei aber nicht vertretbar, dass der Bund die Mittel nur befristet gewähre und so die finanziellen Lasten auf Dauer den Ländern und Kommunen übertrage. Er müsse die damit zusammenhängenden Bundesmittel verstetigen. Das betonten Bildungsministerin Stefanie Hubig und die Bevollmächtigte beim Bund, Staatssekretärin Heike Raab, im Bundesrat. Bildung, insbesondere frühkindliche Bildung, sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nach einer Legislaturperiode ende, sondern dauerhaft und stetig gemeinsamer Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen bedürfe – so der rheinland-pfälzische Antrag, dem der Bundesrat zustimmte.

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