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Landesprogramm „Jedem Kind seine Kunst“ – Beginn der Kooperationsphase für Projekte im ersten Halbjahr 2025

Kulturelle Bildung ist ein elementarer Bestandteil in der Förderung junger Menschen. Sie regt Kinder und Jugendliche an, selbst künstlerisch-kreativ tätig zu werden und befähigt sie zur aktiven Auseinandersetzung mit künstlerischen Traditionen. Um möglichst viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene schon früh an alle nur denkbaren Formen von Kunst und Kultur heranzuführen, führt die Landesregierung „Jedem Kind seine Kunst“ seit 2013 durch.

Mit diesem Programm sollen neue Wege der Vernetzung von Künstlerinnen und Künstlern mit Schulen, Kindertagesstätten, Jugendzentren, Vereinen und anderen Einrichtungen umgesetzt werden. Dabei ist es das Anliegen des Landesprogramms, junge Menschen aus allen sozialen Schichten anzusprechen. Um Projekte über das Landesprogramm durchzuführen, müssen sich rheinland-pfälzische Künstlerinnen und Künstler in eine Datenbank eintragen lassen, über deren Aufnahme vorab eine Fachjury entscheidet.

In der dafür eingerichteten Datenbank (abrufbar unter https://kulturland.rlp.de/kultur-foerdern/kultur-vermitteln/kulturelle-bildung-und-teilhabe/jedem-kind-seine-kunst/kuenstlerinnen-und-kuenstler) finden Sie interessante und engagierte Künstlerinnen und Künstler, die ihre vielfältigen Projektideen vorstellen. Das Programm richtet sich vor allem auch an außerschulische Institutionen, die Kinder- und Jugendarbeit leisten und Angebote im Bereich der kulturellen Bildung in ihrer Einrichtung anbieten möchten.

Die Kooperationseinrichtungen haben die Möglichkeit, mit einer oder einem in der Datenbank enthaltenen Künstlerin oder Künstler im ersten Halbjahr 2025 ein Projekt durchzuführen. Die betreffende Künstlerin bzw. der betreffende Künstler hat in diesem Fall ein sog. Leistungsangebot bis zum 08. November 2024 in einfacher Ausfertigung mit Originalunterschriften beim Ministerium für Familien, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz (MFFKI) einzureichen. Pro Einrichtung können max. drei Projekte durchgeführt werden. Die Honorarkosten der Künstlerinnen und Künstler trägt dabei das Land Rheinland-Pfalz.
Die Entscheidung über die Annahme der Leistungsangebote wird Ende November/Anfang Dezember erfolgen. Im Anschluss daran wird das MFFKI die Kooperationseinrichtungen über die Entscheidung informieren.

Für Fragen zum Verfahren steht Ihnen im Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Frau Ina Brandl (ina.brandl@mffki.rlp.de oder 06131/16-4154) gern zur Verfügung.

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