| Kulturelle Bildung

Landesprogramm „Jedem Kind seine Kunst“ – Beginn der Kooperationsphase für Projekte im zweiten Halbjahr 2024

Im Rahmen des Landesprogramms „Jedem Kind seine Kunst“ werden viele Projekte der Kulturellen Bildung durchgeführt. An diesen Projekten nehmen auch zahlreiche Kindertageseinrichtungen teil. Die Kooperationseinrichtungen haben die Möglichkeit, mit einer oder einem in der Datenbank enthaltenen Künstlerin oder Künstler im zweiten Halbjahr 2024 ein Projekt durchzuführen. Die Honorarkosten der Künstlerinnen und Künstler trägt dabei das Land Rheinland-Pfalz.

Kulturelle Bildung ist ein elementarer Bestandteil in der Förderung junger Menschen. Sie regt Kinder und Jugendliche an, selbst künstlerisch-kreativ tätig zu werden und befähigt sie zur aktiven Auseinandersetzung mit künstlerischen Traditionen. Um möglichst viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene schon früh an alle nur denkbaren Formen von Kunst und Kultur heranzuführen, führt die Landesregierung „Jedem Kind seine Kunst“ seit 2013 durch. Mit diesem Programm sollen neue Wege der Vernetzung von Künstlerinnen und Künstlern mit Schulen, Kindertagesstätten, Jugendzentren, Vereinen und anderen Einrichtungen umgesetzt werden. Dabei ist es das Anliegen des Landesprogramms, junge Menschen aus allen sozialen Schichten anzusprechen. Um Projekte über das Landesprogramm durchzuführen, müssen sich rheinland-pfälzische Künstlerinnen und Künstler in eine Datenbank eintragen lassen, über deren Aufnahme vorab eine Fachjury entscheidet.

In der dafür eingerichteten Datenbank (abrufbar unter https://kulturland.rlp.de/kultur-foerdern/kultur-vermitteln/kulturelle-bildung-und-teilhabe/jedem-kind-seine-kunst/kuenstlerinnen-und-kuenstler) finden Sie interessante und engagierte Künstlerinnen und Künstler, die ihre vielfältigen Projektideen vorstellen. Soweit Ihrerseits die Möglichkeit besteht, das Landesprogramm publik zu machen, möchte ich Sie um Unterstützung bitten. Das Programm richtet sich vor allem auch anaußerschulische Institutionen, die Kinder- und Jugendarbeit leisten und Angebote im Bereich der kulturellen Bildung in ihrer Einrichtung anbieten möchten.

Die Kooperationseinrichtungen haben die Möglichkeit, mit einer oder einem in der Datenbank enthaltenen Künstlerin oder Künstler im zweiten Halbjahr 2024 ein Projekt durchzuführen. Die betreffende Künstlerin bzw. der betreffende Künstler hat in diesem Fall ein sog. Leistungsangebot bis zum 12. April 2024 in einfacher Ausfertigung mit Originalunterschriften hier einzureichen. Pro Einrichtung können max. drei Projekte durchgeführt werden. Die Honorarkosten der Künstlerinnen und Künstler trägt dabei das Land Rheinland-Pfalz.

Die Entscheidung über die Annahme der Leistungsangebote wird im Mai 2024 erfolgen. Im Anschluss daran werden wir die Kooperationseinrichtungen von hier aus über die Entscheidung informieren.
Ich freue mich schon jetzt auf eine rege Teilnahme und aktive Ausgestaltung des Programms und bedanke mich für Ihre Unterstützung.

Für Fragen zum Verfahren steht Ihnen im Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz Frau Ina Brandl (ina.brandl(at)mffki.rlp.de oder 06131/16-4154) gern zur Verfügung.

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