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Rheinland-Pfalz ist das Land der frühkindlichen Bildung – Bildungspolitik darf keine Sparpolitik sein / 81 Millionen Euro kommen nicht aus dem Kommunalen Finanzausgleich

„Entgegen der Stellungnahme des Rechnungshofs wurden im Gesetz, abgesehen von den 13,1 Millionen Euro, keine Festlegungen über die Finanzierung der Mehrbelastungen getroffen. Alles, was darüber hinausgeht, ist Spekulation des Rechnungshofs. Die 81 Millionen Euro, die das Land zusätzlich pro Jahr für die Personalausstattung der Kitas zur Verfügung stellt, werden nicht aus dem Kommunalen Finanzausgleich, sondern aus dem allgemeinen Teil des Landeshaushalts zusätzlich finanziert“, stellte die Bildungsministerin richtig. Die detaillierte Aufschlüsselung der 81 Millionen Euro findet sich in der Gesetzesbegründung auf Seite 17.

„Rheinland-Pfalz ist das Land der frühkindlichen Bildung. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf mehr Geld, mehr Qualität und mehr Gebührenfreiheit für unsere Kitas. Der Rechnungshof kommt mit dem Bericht seiner wichtigen Aufgabe nach und das respektieren wir selbstverständlich.
Gleichzeitig darf aber aus Sicht der Landesregierung Bildungspolitik keine Sparpolitik sein. Die Stellungnahme des Rechnungshofs bestätigt ganz klar, dass wir mit dem Kita-Zukunftsgesetz mehr Geld und mehr Personal in unseren Kitas vorsehen“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig zur Veröffentlichung des Landesrechnungshofes zum Kita-Zukunftsgesetz und betonte: „Im Übrigen ist damit die in den vergangenen Wochen ständig wiederholte Kritik der CDU, es werde mit dem Gesetz weniger Personal geben, nun endlich vom Tisch.“

„Der Rechnungshof fordert, dass wir im Kita-Zukunftsgesetz eine Bedarfsplanung vorschreiben, die sich nach den Bedarfen der Eltern richtet. Das ist bereits heute so und dieser Forderung entsprechen wir bereits, denn das Personal richtet sich nach den Bedarfen der Eltern: Bei mehr Kindern und längerer Betreuung muss es mehr Personal geben. Das Land beteiligt sich selbstverständlich an den Personalkosten und stellt im Rahmen der Novellierung des Gesetzes 81 Millionen Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung“, so die Bildungsministerin abschließend.

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