| Sprachliche Bildung

Start des Bewerbungsverfahrens

Wie angekündigt können im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ bundesweit 1.000 zusätzliche Fachkräfte in Sprach-Kitas gefördert werden. Das Interessenbekundungsverfahren ist am 07.06. gestartet und kann bis zum 30.09.2021 ausschließlich elektronisch über www.bundesprogrammsprachkitas.de erfolgen.
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Voraussetzungen für die Teilnahme am Interessenbekundungs- und Antragsverfahren


Am Interessenbekundungsverfahren können sich Träger von öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen beteiligen,

  • die am 1. März 2020 (Stichtag der Kinder- und Jugendhilfestatistik – Statistik der Kinder und tätigen Personen in Tageseinrichtungen) grundsätzlich von insgesamt mindestens 40 Kindern (ohne Schul- bzw. Hortkinder) besucht werden. Sofern die Einrichtung zu dem Zeitpunkt noch nicht bestand, zählt der Stichtag 01.03.2021. 2 Kindertageseinrichtungen mit weniger als 40 Kindern können nach landesspezifischem Ermessen in Ausnahmefällen berücksichtigt werden,
  • deren Kindertageseinrichtung über einen hohen Anteil an Kindern verfügt, die im ersten Quartal 2021 pandemiebedingt die Kita nicht regelhaft besuchen konnten,
  • die ihre Bereitschaft erklären, sich einem Verbund von grundsätzlich zehn bis 15 Einrichtungen anzuschließen, der von einer Fachberatung begleitet wird und
  • deren Träger erklären, dass die jeweilige Leitungskraft in angemessenem Umfang für Steuerungs-, Koordinierungs- und konzeptionelle Aufgaben zur Verfügung steht.

Einrichtungen, die sich um eine zweite halbe Fachkraftstelle bewerben, müssen mindestens 100 Kinder betreuen (ohne Hort- und Schulkinder).

Am Interessenbekundungsverfahren können sich Träger bereits geförderter Sprach-Kitas im Bundesprogramm beteiligen und ihr Interesse für eine zweite halbe Fachkraftstelle bekunden, sofern die Kindertageseinrichtung mehr als 100 Kinder (ohne Schul- bzw. Hortkinder) betreut und keine zweite halbe Fachkraftstelle (bei über 160 Kindern) bereits gefördert wird.


Weitere Informationen sind der Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ zu entnehmen:
http://sprach-kitas.fruehe-chancen.de/fileadmin/PDF/Sprach-Kitas/151110_FRL_Sprach-Kitas.pdf.


Auswahlverfahren


Die Antragstellung für die Förderung als Sprach-Kita erfolgt in einem zweistufigen Verfahren in Form eines Interessenbekundungsverfahrens (Stufe 1) und eines anschließenden Antragsverfahrens (Stufe 2). Im Interessenbekundungsverfahren werden neben Trägerdaten weitere, teils bundeslandspezifische Kriterien abgefragt.


Die Auswahl der Einrichtungen, die zur Antragstellung (Stufe 2) aufgefordert werden, erfolgt jeweils in Abstimmung mit dem Bundesland, in dem die Einrichtung liegt. Die zusätzlichen Fachberatungen werden ausschließlich im Rahmen des Antragsverfahrens (Stufe 2) ausgewählt und müssen die Online-Interessenbekundung nicht ausfüllen. Die zusätzliche Fachberatung ist Teil der Trägerstruktur der Einrichtungen des Verbundes oder ist an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe angebunden.
Das online-gestützte Interessenbekundungsverfahren für die Träger von Kindertageseinrichtungen erfolgt in der Zeit vom 07.06.2021 bis zum 30.09.2021 ausschließlich elektronisch über www.bundesprogrammsprachkitas.de. Im Rahmen des auf der Internetseite zu bearbeitenden Formulars werden die folgenden Zuwendungsvoraussetzungen erfasst:

 

  • die Kinderanzahl in der Einrichtung (Hinweis: Kindertageseinrichtungen, die die Kinderzahl von 40 unterschreiten, mindestens aber 20 Kinder betreuen, werden nach landesspezifischem Ermessenberücksichtigt)
  • Anteil an Kindern (Angaben in %), die im ersten Quartal 2021 pandemiebedingt die Kindertageseinrichtung nicht regelhaft besuchen konnten
  • Einrichtungen, die sich um eine zweite halbe Fachkraftstelle bewerben, müssen mindestens 100 Kinder betreuen (ohne Hort- und Schulkinder). 3 (Hinweis: Einrichtungen, die sich bewerben, dürfen nicht bereits mit einer zweiten halben Fachkraftstelle gefördert werden)


Nach ihrer Interessenbekundung werden die in Abstimmung mit den Ländern ausgewählten antragsberechtigten Einrichtungen von der Servicestelle Sprach-Kitas zur Antragstellung aufgefordert werden. Das Antragsverfahren startet voraussichtlich im Juli 2021.

Kontakt


Für weitergehende Fragen zum Interessenbekundungsverfahren wenden Sie sich bitte per E-Mail an
interessenbekundung@sprach-kitas.de bzw. telefonisch an die Hotline unter: 030 – 390 634 710
(Sprechzeiten: Mo, Di, Mi und Fr von 9 bis 12 Uhr sowie Do von 14 bis 17 Uhr).

 

Informationen dazu finden Sie auch im Aufruf IBV Bundesprogramm Sprach-Kitas und dem Infoblatt zum Aktionsprogramm im Bundesprogramm_Sprach-Kitas.

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