Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, die Fristen für die Mittelverwendung im Rahmen des Ganztagsfinanzhilfegesetzes sowie die Auflösung des entsprechenden Sondervermögens um zwei Jahre zu verschieben. Die ursprüngliche Frist für die Fertigstellung aller Baumaßnahmen wäre der 31.12.2027 gewesen.
Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits vor über 20 Jahren damit begonnen, Ganztagsschulen zu errichten. Im Jahr 2002 hat das Land ein Ausbauprogramm gestartet und seitdem rund zwei Milliarden Euro an Landesmitteln für den schulischen Ganztag zur Verfügung gestellt. Im Doppelhaushalt 2025/2026 stehen rund 245 Mio. Euro für die Ganztagsschulen aller allgemeinbildenden Schularten zur Verfügung.