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Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter

Mit dem "Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter" (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) hat der Bundesgesetzgeber einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) verankert. Das Gesetz ist am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten. Das Gesetz führt stufenweise, beginnend ab dem 01.08.2026 für die Klassenstufe 1, den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter in einer Tageseinrichtung ein, schulische Angebote können als Substitut dienen.

Der Bund stellt mit dem im GaFöG verankerten Ganztagsfinanzhilfegesetz Finanzhilfen für den qualitativen und quantitativen Ausbau der Ganztagsangebote für Kinder im Grundschulalter zur Verfügung, die im Investitionsprogramm Ganztagsausbau ("Basismittel") den weiteren bedarfsgerechten Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter unterstützen können.

Nähere Informationen zum Ganztagsförderungsgesetz und zum Investitionsprogramm "Basismittel" finden Sie auf der Webseite der rheinland-pfälzischen Ganztagsschulen unter:

https://ganztagsschule.bildung-rp.de/rechtsanspruch-ganztag.html

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