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Förderkriterien für „Küchenprogramm“

13,5 Mio. Euro Landesförderung erhalten Kita-Träger für die Ausstattung von Küchen. Für die Antragstellung über ein Online-Portal erhalten sie in den nächsten zwei Wochen die Zugangsdaten durch das LSJV. Die Förderkriterien und das Schreiben der Ministerin sehen Sie hier.

 

In Absprache mit dem Ministerium für Finanzen hat das Ministerium für Bildung für alle Antragsteller die Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorgesehen, ohne dass dieser einzeln beantragt werden muss. Somit können über das Programm auch Maßnahmen zur Einrichtung und Ausstattung einer Küche – subsidiär der Ausstattung von Ess- und Ruheräumen in Kitas – gefördert werden, die ab dem 9. April 2019 begonnen wurden.

 

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) kümmert sich um das komplette Antragsverfahren und wird den Trägern von Kindertagesstätten innerhalb der nächsten 14 Tage weitere Informationen sowie die Log-In-Daten für das Registrierungsverfahren für das Online-Portal zukommen lassen (Anfragen können darüber hinaus schriftlich gestellt werden unter kita-mz@lsjv.rlp.de;  Stichwort: "Küchenprogramm").

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