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Frist zur Registrierung des „Küchenprogramms“ verlängert

Aufgrund der aktuellen (Corona-) Situation in Absprache mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung wird die Frist zur Registrierung im „Landesprogramm zur Unterstützung der Übermittagsbetreuung in Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz“ („Küchenprogramm“) bis zum 31.05.2020 verlängert.

13,5 Mio. Euro Landesförderung erhalten Kita-Träger für die Ausstattung von Küchen. Für die Antragstellung über ein Online-Portal erhalten sie in den nächsten zwei Wochen die Zugangsdaten durch das LSJV. Die Förderkriterien, Ergänzenden Förderkriterien bezüglich der Fristverlängerung zum 31.05.2020 und das Schreiben der Ministerin sehen Sie hier.

 

In Absprache mit dem Ministerium für Finanzen hat das Ministerium für Bildung für alle Antragsteller die Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorgesehen, ohne dass dieser einzeln beantragt werden muss. Somit können über das Programm auch Maßnahmen zur Einrichtung und Ausstattung einer Küche – subsidiär der Ausstattung von Ess- und Ruheräumen in Kitas – gefördert werden, die ab dem 9. April 2019 begonnen wurden.

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) hat den Trägern von Kindertagesstätten weitere Informationen sowie die Log-In-Daten für das Registrierungsverfahren für das Online-Portal bereits zukommen lassen. Das enstprechende Muster können sie hier einsehen. (Anfragen können darüber hinaus schriftlich gestellt werden unter kita-support@lsjv.rlp.de  Stichwort: "Küchenprogramm").

 

 

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