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Neue Quarantäneregeln

Aufgrund der Entspannung der Coronalage hat Rheinland-Pfalz die Absonderungsverordnung an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Die Auswirkung auf die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten fasst das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in einem Rundschreiben an die Träger und Teams von Kindertageseinrichtungen sowie einem Schreiben an die Eltern zusammen. So entfällt z.B. ab dem 1. Mai die Regelung, dass sich Kinder und Personal in Kindertageseinrichtungen bei Auftreten eines Corona-Falls in der Einrichtung als Kontaktperson in Absonderung begeben müssen. Folglich entfällt auch die Freitestung.

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